Hier finden Sie Beispiele aus der Berichterstattung über die hiesigen Massenverfahren sowie Mandate, die besondere mediale Aufmerksamkeit erlangt haben. Berichterstattung gab es sowohl in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. in  Deputatstreitigkeiten, als auch im zivilrechtlichen Umweltrecht. Diese Verfahren werden sowohl von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann als auch von Rechtsanwalt Christoph Meer betreut. Wir haben auch einige ausgewählte Berichte über generelle arbeitsrechtliche Themen eingestellt. Rechtsanwalt Kuhlmann wird von den Medien regelmäßig als Experte im Arbeitsrecht, aber auch im Umweltrecht herangezogen. 

Da auch TV-Sender (z. B. ZDF, Sat.1, WDR, RTL, NTV) über uns berichtet haben, finden Sie hier eine kleine Auswahl dieser Videos. Im Internet werden Sie zahlreiche weitere Berichte anlässlich von uns geführter Verfahren finden. 

 

Darüber hinaus finden Sie nachstehend eine Auswahl verschiedener Zeitungsberichte (jeweils hinterlegt, öffnet sich beim anklicken), weiter unten einige Beispiele aus der umfangreichen Online-Berichterstattung.

 

Kündigungen RAG

WAZ – Streit um Kündigungen der RAG geht von vorne losWAZ – Einigung im Kündigungsschutzverfahren gegen die RAGDattelner Morgenpost – Einigung im Kündigungsschutzverfahren gegen die RAG, WAZ – Einigung im Kündigungsschutzverfahren gegen die RAG, dpa- Einigung im Kündigungsschutzverfahren

 

RTL zu gekündigten BergleutenArtikel zu Kündigungen der Bergleute, Artikel zu Kündigungen der Bergleute, Artikel zu Kündigungen Bergleute, Artikel zu Kündigungen der Bergleute, BILD zu Landtagsbesuch der gekündigten Bergleute, BILD zu Kündigungen der Bergleute, BILD zu Kündigungen der Bergleute, Artikel zur Infoveranstaltung zur Kündigung der Bergleute in der Stadthalle Datteln, BILD zu Besuch der gekündigten Bergleute bei Arbeitsministerium, BILD zur von Kanzlei Kuhlmann in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur veranstalteten Jobbörse für die gekündigten Bergleute in der Stadthalle Datteln, Artikel zur Jobbörse in der Stadthalle Datteln, Artikel zur Demo der Bergleute vor IG BCE-Zentrale, Artikel zu den Kündigungen der Bergleute, Artikel zur Unwirksamkeit der Kündigungen der Bergleute, Artikel zur Unwirksamkeit der Kündigungen der Bergleute, BILD zu Anwalt fordert Skype-Prozesse, Artikel Sat.1-News zu Kündigung der Bergleute, BILD zur Unwirksamkeit der Kündigungen der Bergleute, Artikel zu den Kündigungen der Bergleute, Artikel zu Kündigungen der Bergleute – Klage geht in zweite Runde, Artikel zu zweiter Runde der Verfahren zur Kündigung der Bergleute, BILD zu Kündigungen der Bergleute – Infoabend Stadthalle Datteln

Auswahl verschiedener Online-Berichte:

23.12.2021
Bild vom 23.12.2021

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) will die Deponie „Emscherbruch“ in Gelsenkirchen erweitern. Insgesamt sollen 4,6 Millionen Kubikmeter Abfälle zusätzlich abgeladen werden. Darunter auch Stoffe der Deponie-Klasse III, also gefährlicher Abfall. „Seit dem wir das wissen, schlafen wir schlechter”, sagt Marc Bruckmann (51). Zusammen mit seiner Frau Anja Hollerer (43) zählt er zu den vier Klägern, die gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster klagen. Das Ehepaar wohnt seit elf Jahren in unmittelbarer Nähe zum Deponie-Gelände (Luftlinie circa 200 Meter). Vertreten werden die Anwohner von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann (40). Er will die AGR zudem mit Zivilklagen konfrontieren. „Wir werden herausfinden, ob für die Anwohner hier unzumutbare Belästigungen vorliegen und gegebenenfalls Unterlassungsansprüche geltend machen”, so der Jurist. Zum Artikel:Bild

23.12.2021
16.12.2021
WAZ vom 16.12.2021

Anwohner der Eichkampsiedlung in Gelsenkirchen haben den Kampf vor Gericht gegen die genehmigte Erweiterung der Bauschutt- und Giftmülldeponie Emscherbruch aufgenommen. Sie vergleichen ihre Gegenwehr mit dem „Kampf David gegen Goliath“, vier Bürger gegen mächtige Gegner: die Bezirksregierung Münster, der Betreiber AGR und Regionalverband Ruhrgebiet. Die Bezirksregierung Münster ist die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Deponie, die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (Jahresumsatz nach eigenen Angaben: circa 200 Millionen Euro) ist die Betreiberin der Lagerstätte, der Regionalverband Ruhr der Kommunalverband, der für elf angeschlossene Städte und vier Kreise (siehe Info-Box) unter anderem die Abfallentsorgung plant und organisiert. Die AGR ist eine 100-prozentige Tochter des RVR. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss jetzt darüber entscheiden, ob die Zentraldeponie Emscherbruch an der Stadtgrenze von Gelsenkirchen und Herne nach mehr als 50 Jahren den Betrieb einstellt. Proteste gegen die mehrfach genehmigte Fortführung des Betriebes sind in der Vergangenheit wirkungslos verpufft. Die Gelsenkirchener Albert Wübbena, Fabian Gärtner, Anja Hollerer und Marc Bruckmann haben deshalb jetzt über eine Kanzlei Klage gegen die Erweiterung der Bauschutt- und Giftmülldeponie beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. Sie pochen auf eine EU-Verordnung, wonach Deponien ohne vollständige Abdichtung im Untergrund längst geschlossen werden müssen. Ansonsten würde der riesige Müllberg bis Anfang des nächsten Jahrzehnts um weitere 20 Meter und weitere 4,6 Millionen Kubikmeter Abfall anwachsen – direkt vor ihren schmucken Häusern. Das Problem: Die Halde steht laut AGR kurz vor der Kapazitätsgrenze, weitere Lagerplätze Mangelware. „Wir kämpfen bis zum Ende“, sagen die Paare Sabrina und Fabian Gärtner sowie Anja Hollerer und Marc Bruckmann. 2003 respektive 2010 haben die Nachbarn wie viele andere ein Einfamilienhaus im Eichkamp gekauft und jede Menge Geld in Umbau und Modernisierung gesteckt. Damals haben sie sich noch auf die Versicherung der Verkäufer verlassen, dass die Deponie spätestens 2008 stillgelegt und ähnlich wie die nahe Halde Hoheward zu einer Freizeit- und Naherholungsstätte umfunktioniert werde – mit Strahlkraft weit über die Region hinaus. Doch statt Radler und Gleitschirmflieger sehen und „hören sie nur knatternde Lkw und Bulldozer Heute, so sagen es Sabrina Gärtner und Anja Hollerer, treiben die Mutter und die Krankenschwester „die Angst um die eigene und die Gesundheit ihrer Kinder um“. Mädchen und Jungen, die im Schlagschatten der Deponie wie viele andere Kinder in der an Familien reichen Siedlung aufwachsen. „Die größte Bauschutt- und Giftmülldeponie mitten im Ruhrgebiet“ ist für sie ein unhaltbarer Zustand. Immerhin landen auch die hochumstrittenen Reste von Ölpellets aus Raffinerien auf der Deponie, ihre Inhaltsstoffe sind krebserregend. Parallel zur Klage setzten die Gelsenkirchener auf das von den Städten beschlossene und beantragte Bio-Monitoring, doch ob und wann es kommt, sei offen. „Da gab es von behördlicher Seite noch keine Angaben.“ Als „erbärmliches Schauspiel“ bezeichnen es Immobilien-Kaufmann Fabian Gärtner und Lehrer Marc Bruckmann, dass Gelsenkirchen und Herne sich „hinter vorgeschobenen verwaltungsrechtlichen Hürden verstecken“ und nicht selbst gegen die Deponie-Erweiterung klagen. Ihnen zufolge böte allein der Umstand, dass sich „das Landschaftsbild maßgeblich verändert durch einen noch größeren Müllberg“, einen Ansatzpunkt für eine kommunale Klage. Die beiden Paare fürchten auch um den Wertverlust ihrer Immobilien durch den fortlaufenden Deponiebetrieb. Summen von 50.000 bis 100.000 Euro stünden da durchaus im Raum. Geld, das sich selbst „bei einem frühen Verkauf in diesen Tagen und Wochen nicht mehr reinholen lässt“. Und das fehlt, um anderswo eigene vier Wände zu beziehen, weil Käufer über die Deponie unterrichtet werden müssen und entsprechend den Wert der Häuser stark nach unten korrigieren. Deshalb hoffen sie auf viele Mitstreiter, die nach der Verwaltungsklage noch Zivilklagen folgen lassen. Um diese Klagen vorzubereiten, sollen möglichst viele Betroffene zur Belastung durch die Deponie Beweise sammeln, die Sachverständige und Experten der Kanzlei dann schön während des Verwaltungsprozesses auswerten. „Hat nur eine dieser Zivilklagen Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Daniel Kehlmann von der gleichnamigen Kanzlei, so würde das die Gegenseite empfindlich treffen, weil so der (Gerichts-)Weg für alle anderen Betroffenen bereitet wäre. Wie schwer und zäh der Kampf wird, zeigt der Streit um Akteneinsicht (20 D 377/21.AK). Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann zufolge hat die Bezirksregierung Münster „die mehr als 1000 Seiten umfassenden Akten“ zu Erweiterung der Deponie seit Klageeinreichung am 17. November immer noch nicht übersandt. „Ich finde es bemerkenswert, dass eine dem Rechtsstaat und Transparenz verpflichtete Behörde den Prozess durch diese Art der Verzögerung derart negativ beeinflusst“, sagte Kuhlmann. Immerhin verbleiben bis zur Einreichung einer dezidierten Klagebegründung nur zehn Wochen, die Frist läuft am 26. Januar aus. Die Behörde wollte zu dem Vorwurf keine Stellung nehmen und Fragen zum Versand der Unterlagen beantworten. „Zu laufenden Verfahren erteilen wir grundsätzlich keine Auskunft“, sagte ein Sprecher knapp und verwies auf das zuständige Oberverwaltungsgericht. Auch dessen Sprecherin konnte zur Aufklärung wenig beitragen. „Die gestellten Fragen betreffen Einzelheiten des Verfahrensablaufs“, die nicht beantwortet werden könnten, so die OVG-Sprecherin. Link zum Artikel:WAZ

16.12.2021
10.12.2021
WAZ vom 10.12.2021

Neue Front im Kampf gegen Gelsenkirchener Giftmüll-Deponie Widerstand gegen die beschlossene Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch an der Stadtgrenze von Gelsenkirchen und Herne: Der Sprecher der Bürgerinitiative Uns stinkt’s, Henning Mettge, informiert Bürgerinnen und Bürger aus Gelsenkirchen und Herne über den eingeschlagenen Klageweg und wie sich weiterer Widerstand organisieren lassen könnte. Neue Hoffnung haben Anwohner der Deponie Emscherbruch in Gelsenkirchen. Was den Funken im Kampf gegen noch mehr Bau- und Giftmüll entzündet hat. Im Kampf gegen die genehmigte Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch organisiert sich neuer Widerstand: Sah es nach dem Tod von Heinz-Peter Jäkel, dem nimmermüden „Aktenwühler" und kampfeslustigen Sprecher der Bürgerinitiative „Uns stinkt's" noch so aus, als ob der Widerstand zum Erliegen gekommen ist, so formiert sich nun eine neue Frönt gegen die riesige Giftmüll-Lagerstätte. Zentraldeponie: 100 Betroffene aus Gelsenkirchen und Herne beim Info-Abend Nachdem Gelsenkirchener Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht haben, begrüßte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann von der gleichnamigen Kanzlei bei der Info-Veranstaltung in der Gesamtschule Erle am Donnerstagabend 100 Betroffene. Groß war das Interesse und die Resonanz darauf, Mitstreiter zu werden und neben dem Rechtsstreit der vier Kläger vor dem OVG Münster den Widerstand auch durch zivile Klagen zu forcieren. Neben der Sorge um die eigene Gesundheit durch „Europas größte Giftmüll-Deponie mitten im Ruhr- und Wohngebiet“, wie Daniel Kuhlmann den Müllberg nahe des Rhein-Herne-Kanal nannte, stand auch die Frage nach dem Wertverlust von Immobilen rund um die Lagerstätte im Vordergrund der Einführungsveranstaltung. Messstationen sollen Belastungen der Deponie-Anwohner als Beweis gerichtsfest sichern Der Info-Abend war dazu gedacht, „ein großes Netzwerk zu bilden“, wie der Dattelner Anwalt erklärte. Um neben der Verwaltungsklage Zivilverfahren auf den Weg bringen zu können, sollen mit Hilfe Betroffener rund um die Deponie Messstationen errichtet werden, um „gerichtsfest Beweise" zu sichern. »"Wir arbeiten mit Wissenschaftlern, Laboren, Sachverständigen und Umweltmedizinern zusammen, die diese Daten auswerten“, erklärte Daniel Kuhlmann. Es geht dabei um Belastungen durch (Verkehrs)Lärm, giftige Schadstoffe: in der Luft, im Boden und im Grundwasser, unangenehme Gerüche und mehr. Kuhlmann verwies in dem Zusammenhang auf seinen erfolgreichen Kampf seiner Kanzlei im Kokerei-Streit in Bottrop und im Streit um Abfindungen für Bergleute, an deren Ende er mit seiner Kanzlei erwirkt hatte, dass „die Kokerei neue Türen und Dichtungen einbauen Musste, um das Entweichen von Giftstoffen einzudämmen" und „die 40 Millionen Euro, die die RAG an die ehemaligen Kumpel zahlen muss". Die Botschaft kam an, augenscheinlich, hat der Abend einen neuen Funken Hoffnung bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern entzündet. Dutzende Kontaktformulare wechselten die Seite..Link zum Artikel:WAZ

10.12.2021
07.12.2021
Radio Emscher Lippe vom 07.12.2021

Klage gegen Deponie-Erweiterung in Gelsenkirchen. Anwohner haben vor dem Oberverwaltungsgericht Klage gegen die umstrittene Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen eingereicht. Genehmigt hatte die Erweiterung die Bezirksregierung. Die beauftragte Kanzlei ist nach einer ersten Einschätzung zuversichtlich, dass die Klage gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen Aussicht auf Erfolg hat. Zu dem Verfahren gibt es in dieser Woche einen Infoabend. Er ist am Donnerstag in der Aula der Gesamtschule Erle. Dabei soll es beispielweise darum gehen, wie das Klageverfahren abläuft und ob sich weitere Anwohner der Klage noch anschließen können. Die Anwohner kämpfen seit Jahren gegen die Erweiterung der Mülldeponie. Sie machen sich vor allem Sorgen um ihre Gesundheit. Auch die Stadt Gelsenkirchen ist gegen die Pläne - sie will aber selbst nicht klagen. Dafür gebe es keine juristische Grundlage, heißt es. Link zum Artikel:Radio Emscher Lippe

07.12.2021
06.12.2021
WAZ vom 06.12.2021

Gelsenkirchen: Anwohner klagen gegen Deponie - Erweiterung Gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch formiert sich neuer Widerstand. Gelsenkirchener Anwohner haben Klage erhoben. Die Städte Gelsenkirchen und Herne waren per Ratsbeschluss gegen die Erweiterung der alten Zentraldeponie Emscherbmch, auf der auch in Zukunft giftiger Sondermüll landen soll. Bewilligt wurde die Erweiterung von der Zulassungsbehörde in Münster trotzdem. Nun erheben Anwohner Klage. Die AGR will als Deponie-Betreiberin am Standort Emscherbruch rund 4,6 Millionen Kubikmeter bzw. 5,9 Tonnen zusätzliche Deponiekapazität der Klassen I, II und III schaffen. Hierzu soll die Zentraldeponie im Nordbereich der Deponie erweitert und in anderen Teilbereichen erhöht werden. Dies ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Klage gegen Gelsenkirchener Deponie: Info-Abend am 9. Dezember in Gesamtschule Erle Dattelner Kanzlei Kuhlmann hat am 17. November für Anwohner der Zentraldeponie an der Stadtgrenze von Gelsenkirchen und Herne beim Oberverwaltungsgericht eine Klage gegen die am 15. September dieses Jahres bewilligte Erweiterung der Lagerstätte eingereicht. Die Bürgerinitiative Uns stinkt´s (BI) „will das Verfahren eng begleiten", wie Sprecher Henning Mettge mitteilte. Die BI sei froh, dass der Kampf fortgesetzt werde. Die BI, in der sich Betroffene aus beiden Städten organisieren, „kämpft seit Jahren für die Stilllegung der Giftmüll-Lagerstätte". Geklagt haben nach WAZ-Informationen vornehmlich betroffene „Bürgerinnen und Bürger aus Besser Mark". Zuvor hatten die Kommunen mangels Befugnis und auch der Naturschutzbund eine Klage als nicht realisierbar erklärt. Im Zuge des Klageverfahrens gegen die Erweiterung findet am Donnerstag, 9. Dezember, eine Info-Veranstaltung statt. Beginn ist um 18 Uhr in der Aula der Gesamtschule Erle an der Mühlbachstraße 3. Dabei soll es vorrangig um Fragen gehen wie: „Wie läuft das Klageverfahren gegen den Erweiterungsbeschluss der Bezirksregierung Münster? Kann ich mich der Klage anschließen? Habe ich eine Möglichkeit gegen den Werteverlust meiner Immobilie vorzugehen? Wie sieht es mit Gesundheitsbeeinträchtigungen aus?" Auf ihrer Homepage äußerte sich die Kanzlei „...zuversichtlich, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster Aussicht auf Erfolg hat" Verlust für Gelsenkirchener Immobilienbesitzer: Kanzlei will Zivilansprüche erheben Die Kläger werden bei ihrer Klage einen der Hauptkritikpunkte der Bürgerinitiative aufgreifen. Die BI um den kürzlich verstorbenen Sprecher Heinz-Peter Jäkel hatte im Streit mit der Bezirksregierung Münster angeführt, „dass unter dem Altbereich der Deponie keine Basisabdichtung vorhanden ist." Laut Gesetzeslage hätte die Deponie spätestens 2009 mit der Verabschiedung der EU-Verordnung zum europäischen Fristenauslauf schließen müssen, so die Initiative. Die Bezirksregierung hatte dies im Genehmigungsverfahren unter Verweis auf eine Verordnung von 2002 zurückgewiesen. Die Kanzlei kündigt zudem an, dass betroffene Bürger auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Deponiebetreiberin AGR erheben würden. Begründung: „Es ist damit zu rechnen, dass die Immobilien, nicht nur der direkt angrenzenden Anwohner, sondern zahlreicher Anwohner im. Umfeld der Deponie, massiv an Wert verlieren werden", so die Mitteilung der Kanzlei. Link zum Artikel:WAZ

06.12.2021
03.12.2021
WAZ vom 03.12.2021

Anwohner klagen nun gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch. Warum ihr Rechtsanwalt zu einer Informationsveranstaltung einlädt. Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Kuhlmann lädt in Abstimmung mit der „Bürgerinitiative Uns stinkt’s“ für Donnerstag, 9. Dezember, zu einer Informationsveranstaltung zur Klage gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch ein. Beginn ist um 18 Uhr in der Aula der Gelsenkirchener Gesamtschule Erle an der Mühlbachstraße 3. Aufgrund der „hohen Nachfrage“ habe man sich zur Durchführung einer solchen Veranstaltung entschieden, berichtet die Dattelner Kanzlei. Es werde um Fragen gehen wie: „Wie läuft das Klageverfahren gegen den Erweiterungsbeschluss der Bezirksregierung Münster? Kann ich mich der Klage anschließen? Habe ich eine Möglichkeit gegen den Werteverlust meiner Immobilie vorzugehen? Wie sieht es mit Gesundheitsbeeinträchtigungen aus?“ Hintergrund: Die Kanzlei der „bekannten Schlüsselfigur Daniel Kuhlmann“ (Selbstbeschreibung auf der Homepage) hat für einige Anwohner Klage gegen die Erweiterung der Deponie an der Stadtgrenze Herne/Gelsenkirchen beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Parallel dazu kündigt Kuhlmann an, zivilrechtliche Ansprüche für betroffene Bürger gegen die Deponie-Betreiberin AGR geltend machen zu wollen. Link zum Artikel:WAZ

03.12.2021
19.11.2021
Radio Herne vom 19.11.2021

Anwohner reichen Klage gegen Zentraldeponie ein. Jetzt sollen Messstationen aufgestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich mit der Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch auseinandersetzen. Einige Anwohner haben Klage eingereicht. Die zuständige Kanzlei will unter anderem formelle Gründe anführen. Darüber hinaus gehe es aber auch um zivilrechtliche Fragen. Zahlreiche weitere Betroffene aus der Umgebung hätten sich gemeldet. Die Betreiberin der Deponie müsse mit erheblichem Gegenwind rechnen. Geplant sei jetzt unter anderem auch Messtationen rund um die Deponie aufzustellen, um Belastungen zu erfassen, die möglicherweise auch jetzt schon bestehen. Die Rechtsanwälte wollen sich auch mit der Bürgerinitiative "Uns stinkts" austauschen. Link zum Artikel:Radio Herne

19.11.2021
18.11.2021
WAZ vom 18.11.2021

Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch haben beim Oberverwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung der Deponie- Erweiterung durch die Bezirksregierung Münster eingereicht. Das teilt deren Anwaltskanzlei Kuhlmann auf ihrer Homepage mit. Die Herner Bürgerinitiative Uns stinktʼs (BI) will das Verfahren eng begleiten. Die Kanzlei kündigt zudem an, dass betroffene Bürger auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Deponiebetreiberin AGR erheben würden. „Wir sind … nach erster Einschätzung zuversichtlich, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Aussicht auf Erfolg hat“, heißt es in der Erklärung der Dattelner Anwaltskanzlei von Daniel Kuhlmann. Nach vorliegenden Informationen existiere unter dem Altbereich der Deponie keine Basisabdichtung, die allerdings seit dem Jahr 2009 zwingend erforderlich gewesen wäre. Auf diesen Punkt hatten die BI und ihr kürzlich verstorbener Sprecher Heinz- Peter Jäkel bereits vor zwei Jahren hingewiesen und auch einen entsprechenden Einwand beim Genehmigungsverfahren geltend gemacht. Laut Gesetzeslage hätte die Deponie spätestens 2009 mit der Verabschiedung der EU-Verordnung zum europäischen Fristenauslauf schließen müssen, so die Initiative. Die Bezirksregierung hatte dies im Genehmigungsverfahren unter Verweis auf eine Verordnung von 2002 zurückgewiesen. Dass dieser Bereich nun nicht geschlossen, sondern weiter aufgeschüttet werden solle, „erscheint uns sehr zweifelhaft“, so die Kanzlei Kuhlmann. Darüber hinaus sei im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wohl kein Quecksilberaustrag gemessen worden. Doch damit nicht genug. Die Kanzlei baut hinsichtlich zivilrechtlicher Ansprüchen eine große Drohkulisse auf: „Selbst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig sein sollte, können unzumutbare Belastungen und Belästigungen der Anwohner mit dem Betrieb der erweiterten Zentraldeponie einhergehen, sodass sich der Betreiber auf eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes einstellen können wird.“ Nachdem die Übernahme des Mandats bekannt geworden sei, so die Kanzlei, hätten sie binnen eines Tages 100 Anfragen potenzieller Mitstreiter erhalten. „Es ist damit zu rechnen, dass die Immobilien, nicht nur der direkt angrenzenden Anwohner, sondern zahlreicher Anwohner im Umfeld der Deponie, massiv an Wert verlieren werden“, heißt es weiter. Und: Welche konkreten gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten seien, werde von Umweltmedizinern noch zu ermitteln sein. Geplant sei, „in alle Windrichtungen großräumig um die Deponie“, Messstationen zu errichten. Die Bottroper Anwaltskanzlei versäumt es nicht, in ihrer Mitteilung auf die „bisherigen Erfolge in von uns geführten Großverfahren zum Beispiel gegen die RAG Aktiengesellschaft und die Kokerei Bottrop“ hinzuweisen. Hintergrund: Von Kuhlmann vertretene Bergleute hatten erfolgreich vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung durch die RAG geklagt. Und in Bottrop geht die Kanzlei für Anwohner der Kokerei Prosper gegen Schadstoffbelastungen vor. Henning F. Mettge, Sprecher der Herner BI, bestätigt am Donnerstag auf Anfrage der WAZ die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei. Die Initiative sei selbst nicht befugt, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie wollten nun eng mit Kuhlmann und den klagenden Anwohnern kooperieren. Zu weiteren Fragen - zum Beispiel über die gewünschte finanzielle Unterstützung durch Parteien - wolle sich die BI erst in Kürze äußern. Das sei mit der Kanzlei so vereinbart worden, heißt es. Hintergrund: Die BI hatte vor zwei Wochen Herner und Gelsenkirchen Politiker öffentlich zu Spenden für eine Klage aufgefordert und angekündigt, die Namen der Unterstützer bzw. ihrer Parteien zum Ende der vergangenen Woche zu veröffentlichen. Das ist aber nicht geschehen. Link zum Artikel:WAZ

18.11.2021
03.11.2021
Radio Emscher Lippe vom 03.11.2021

Die Bürgerintiative "Uns stinkt's" versucht jetzt, Geld für eine Klage gegen die umstrittene Deponie-Erweiterung zusammen zu bekommen. - Appell an Parteien in Gelsenkirchen und Herne - Erweiterung ist unter Auflagen genehmigt worden - Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen wollen vor Gericht gegen die umstrittene Erweiterung der Deponie vorgehen. Die Bürgerinitiative "Uns stinkt's" bittet bei den Parteien in Gelsenkirchen und Herne um finanzielle Unterstützung für eine Klage. Die Zeit des Redens sei vorbei - jetzt müsse gehandelt werden. Die Anwohner kämpfen seit Jahren gegen die Erweiterung der Mülldeponie an der Stadtgrenze. Sie machen sich vor allem Sorgen um ihre Gesundheit. Auch die Stadt Gelsenkirchen ist gegen die Pläne - sie will aber selbst nicht klagen. Dafür gebe es keine juristische Grundlage, hat uns ein Sprecher gesagt. Vor vier Wochen hatte die Bezirksregierung Münster die Erweiterung der Zentraldeponie unter Auflagen genehmigt. Link zum Artikel:Radio Emscher Lippe

03.11.2021
07.09.2021
Westfälische Rundschau vom 07.09.2021

Streit um Kündigungen der RAG geht in vier Fällen die juristische Ausemandersetzung weiter - trotz eines millionenschweren Vergleichs. Im monatelangen Rechtsstreit um betriebshedingte Kündigungen beim Bergbauunternehmen RAG gibt es trotz einer Einigung für den Großteil der Betroffenen noch keinen juristischen Schlussstrich. „Wir haben für nahezu alle Bergleute, denen gekündigt wurde, eine sozialverträgliche Lösung mit der RAG gefunden. Vier von uns vertretene Bergleute haben den Vergleicli allerdings nicht angenommen, weil sie an ihrem Arbeitsplatz festhalten wollen sagte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der eigenen Angaben zufolge 135 Bergleute vertreten hat, im Gespräch mit unserer Redaktion. „Hier hat die RAG erneut Kündigungen ausgesprochen." Bei diesen vier Fällen gehe es „wieder von vorne los", erklärte Kuhlmann. „Die Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen laufen." Dabei gehe es auch um die Frage, in welchem Umfang die RAG verpflichtet sei, den Lohn nachzuzahlen. Millionenschwerer Vergleich Ende März vereinbart Ende März - mehr als zwei Jahre nach dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland - schien es, als sei der Streit der Bergleute der Bottroper Zeche Prosper-Haniel mit der RAG beigelegt. "Am Ende dieses für beide Seiten fordernden Verhandlungsprozesses steht nun eine gemeinsame finanzielle Lösung, die die für beide Parteien bestehenden Risiken angemessen berücksichtigt und durch die sozialverträgliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse und der langwierigen Prozesse Rechtsfrieden schafft", erklärte die RAG. Zuvor hatte das Essener Bergbauunternehmen juristische Niederlagen einstecken müssen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied in mehreren Verfahren, die von der RAG ausgesprochen Kündigungen seien unwirksam. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass nicht der örtliche Betriebsrat in Bottrop, sondern der Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit den Kündigungen der RAG hätte eingeschaltet werden müssen. Ähnlich hatte bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. „Die Verfahren seinerzeit wurden wegen formeller Gründe verloren - inhaltlich konnten auch die Arbeitsgerichte die Gründe nachvollziehen", erklärte die RAG nun auf Anfrage unserer Redaktion und verteidigte die ausgesprochenen Kündigungen. "Nach Ende des Bergbaus gibt es in dem Umfang keine Arbeit mehr für Bergleute", betonte das Unternehmen. Daher sei auch bereits bei zwei der neuen Verfahren für die RAG entschieden worden. „Wir hoffen auf eine einvernehmliche Lösung" „Grundsätzlich ist es möglich, den Rechtsstreit über alle Instanzen auszufechten", reagierte darauf Rechtsanwalt Kuhlmann. "Wir hoffen aber auf eine einvernehmliche Lösung auch in den verbliebenen vier Fällen." Der Vergleich, mit dem sich die RAG verpflichtet habe, insgesamt Millionenbeträge an die Bergleute zu zahlen, "war und ist eine gute Lösung", hob Kuhlmann hervor. Mit Blick auf die Beschäftigten, die er vertreten habe, betonte der Jurist: "Hier steht rechtskräftig fest: Die Kündigungen waren unwirksam. Auch beim Bundesarbeitsgericht bliebt die RAG ohne Erfolg." Es sei mittlerweile „zweifelsfrei geklärt", dass die RAG Fehler bei der Sozialauswahl gemacht habe und den Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit den Kündigungen in Bottrop hätte einschalten mussen. Die RAG hatte in der Vergangenheit betont, allein seit dem Jahr 1997 seien mehr als 80.000 Arbeitsplätze nicht im Streit, sondern sozialverträglich abgebaut worden - unter anderem mit Hilfe von Vorruhestandsregelungen und indem Beschäftigte „von Arbeit in Arbeit" vermittelt worden seien. Dies sei „einmalig in der Bundesrepublik Deutschland". Link zum Artikel: Westfälische Rundschau

07.09.2021
08.04.2021
WAZ Online vom 08.04.2021

Ofentüren der Kokerei Prosper. Die Undichtigkeit dieser Türen wurde als eine Ursache für die erhöhten Schadstoffbelastungen identifiziert. Das Foto ist aus dem Februar vergangenen Jahres. Die Stadt Bottrop stehe aufseiten der Kokerei, so der Vorwurf des Anwohner-Anwalts. Zudem erhebt er Forderungen an Landesumweltamt und Kokerei Rechtsanwalt fordert Anpassung der Messperioden. 60 weitere Klagen gegen die Bottroper Kokerei angekündigt. Anwohner der Kokerei in Bottrop fürchten um ihre Gesundheit Schadstoffwerte im Bottroper Süden bleiben jetzt im Limit Grünkohl-Messungen: Gemüse in Bottrop durch Kokerei belastet Luftbelastung sinkt, die von Gemüse im Bottroper Süden kaum Grüne fordern neue Gemüseuntersuchungen im Bottroper Süden. Link zum Artikel: WAZ Online

08.04.2021
07.04.2021
WAZ Online vom 07.04.2021

Die Kokerei in Bottrop, aufgenommen mit Blick auf die Alpincenter-Halde. Rechts im Bild Teile der Stadtviertel Welheim und Boy. Noch immer sind bestimmte Gemüsesorten im Umfeld der Kokerei mit Gift belastet. Seit vier Jahren kämpfen die Anwohner – das macht das mit ihnen. Gemüse durch Kokerei Bottrop belastet: Ruf nach Konsequenzen. Grünkohl-Messungen: Gemüse in Bottrop durch Kokerei belastet. Luftbelastung sinkt, die von Gemüse im Bottroper Süden kaum. Grüne fordern neue Gemüseuntersuchungen im Bottroper Süden. Schadstoffwerte im Bottroper Süden bleiben jetzt im Limit. Link zum Artikel: WAZ Online

07.04.2021
26.03.2021
Homepage der RAG AG

Betriebsbedingte Kündigungen: Vergleich schafft Rechtsfrieden Die RAG hat sich bei den betriebsbedingten Kündigungen der ehemaligen Bergleute mit fast allen Klägern, die von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vertreten werden, verglichen. Im Vorfeld zu den geschlossenen Vergleichen wurden die Vorstellungen beider Seiten lange intensiv und durchaus auch kontrovers diskutiert. Am Ende dieses für beide Seiten fordernden Verhandlungsprozesses steht nun eine gemeinsame finanzielle Lösung, die die für beide Parteien bestehenden Risiken angemessen berücksichtigt und durch die sozialverträgliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse und der langwierigen Prozesse Rechtsfrieden schafft. Wir sind der Meinung, dass dieser Kompromiss unter Berücksichtigung aller Interessen und nicht zuletzt aus wirtschaftlicher und prozessökonomischer Sicht eine gute Lösung für alle Beteiligten ist. Auch die Kläger können nun wieder nach vorne schauen und ihre weitere Zukunft gestalten. Die RAG hat allein seit 1997 über 80.000 Arbeitsplätze ausnahmslos sozialverträglich abgebaut – nicht nur mit Hilfe der Vorruhestandsregelung, sondern auch von Arbeit in Arbeit. Ein Prozess, der einmalig ist in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Vergleich bietet die Chance, diesen Prozess fortzusetzen und erfolgreich zu Ende zu führen. Link zur Seite der RAG: Webseite der RAG

26.03.2021
26.03.2021
Westfälische Nachrichten 26.03.2021

RAG einigt sich nach Rechtsstreit mit gekündigten Bergleuten. Mehr als zwei Jahre nach der Schließung der letzten deutschen Steinkohlenzeche Prosper Haniel in Bottrop haben der Bergbaukonzern RAG und mehr als hundert gekündigte Bergleute ihren langen Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet. Das teilten das Unternehmen und der Anwalt der ehemaligen Bergleute am Freitag mit. Es sei «eine sozialverträgliche Lösung gefunden worden, die alle zufriedenstellt», sagte der Anwalt. Ein RAG-Sprecher sagte, die Vereinbarung berücksichtige die Risiken beider Seiten und schaffe Rechtsfrieden. Angaben zur Höhe der Abfindungen wurden nicht gemacht. Der Anwalt sprach insgesamt von einer Millionenabfindung. Von dpa Die Bergleute hatten auf dem Bergwerk Prosper Haniel gearbeitet, das Ende 2018 geschlossen wurde. Das Bergbauunternehmen hatte ihnen zum Jahresende 2019 gekündigt. Dagegen wehrten sich die Bergleute vor Gericht. Sie argumentierten anderem, eine Kündigung sei nicht gerechtfertigt, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Das hatte die RAG stets bestritten. Vor Gericht hatten die Bergleute Erfolg. Mehrere Gerichte erklärten die Kündigungen für unwirksam. Bevor sich das Bundesarbeitsgericht mit den Fällen befassen wollte, schlossen die ehemaligen Kumpel und die RAG einen Vergleich. Die RAG habe belegen können, dass sie für alle Gekündigten keine Jobs mehr habe, teilte ihr Anwalt mit. Gleichzeitig habe das Unternehmen sich aber verpflichtet, die Abfindungen deutlich zu erhöhen. Deshalb seien die Bergleute, von ganz wenigen Sonderfällen abgesehen, vergleichsbereit gewesen. Der RAG-Sprecher verwies darauf, dass der Bergbau allein seit 1997 über 80 000 Arbeitsplätze ausnahmslos sozialverträglich abgebaut habe - nicht nur mit Hilfe der Vorruhestandsregelung, sondern auch durch die Vermittlung neuer Arbeitsplätze. Der Vergleich biete die Chance, diesen Prozess erfolgreich zu Ende zu führen. Link zum Artikel: Westfälische Nachrichten

26.03.2021
26.03.2021
WDR vom 26.03.2021

Mehr als zwei Jahre nachdem die letzte deutsche Steinkohlezeche geschlossen hat, haben sich der Bergbaukonzern RAG und 140 gekündigte Bergleute geeinigt. Die betroffenen Mitarbeiter bekommen großzügige Abfindungen. Die Kumpel sind erleichtert und zufrieden. Stillschweigen über Höhe der Abfindung Wie groß die Abfindungen sind, darüber wurde Stillschweigen vereinbart. Aber es reicht, um sich zum Beispiel eine Eigentumswohnung zu kaufen, sagte einer der Bergleute. Link zum Artikel: WDR

26.03.2021
26.03.2021
T-Online/dpa und RTL vom 26.03.2021

RAG einigt sich nach Rechtsstreit mit gekündigten Bergleuten. Mehr als zwei Jahre nach der Schließung der letzten deutschen Steinkohlenzeche Prosper Haniel in Bottrop haben der Bergbaukonzern RAG und mehr als hundert gekündigte Bergleute ihren langen Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet. Das teilten das Unternehmen und der Anwalt der ehemaligen Bergleute am Freitag mit. Es sei "eine sozialverträgliche Lösung gefunden worden, die alle zufriedenstellt", sagte der Anwalt. Ein RAG-Sprecher sagte, die Vereinbarung berücksichtige die Risiken beider Seiten und schaffe Rechtsfrieden. Angaben zur Höhe der Abfindungen wurden nicht gemacht. Der Anwalt sprach insgesamt von einer Millionenabfindung. Die Bergleute hatten auf dem Bergwerk Prosper Haniel gearbeitet, das Ende 2018 geschlossen wurde. Das Bergbauunternehmen hatte ihnen zum Jahresende 2019 gekündigt. Dagegen wehrten sich die Bergleute vor Gericht. Sie argumentierten anderem, eine Kündigung sei nicht gerechtfertigt, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Das hatte die RAG stets bestritten. Vor Gericht hatten die Bergleute Erfolg. Mehrere Gerichte erklärten die Kündigungen für unwirksam. Bevor sich das Bundesarbeitsgericht mit den Fällen befassen wollte, schlossen die ehemaligen Kumpel und die RAG einen Vergleich. Die RAG habe belegen können, dass sie für alle Gekündigten keine Jobs mehr habe, teilte ihr Anwalt mit. Gleichzeitig habe das Unternehmen sich aber verpflichtet, die Abfindungen deutlich zu erhöhen. Deshalb seien die Bergleute, von ganz wenigen Sonderfällen abgesehen, vergleichsbereit gewesen. Der RAG-Sprecher verwies darauf, dass der Bergbau allein seit 1997 über 80 000 Arbeitsplätze ausnahmslos sozialverträglich abgebaut habe - nicht nur mit Hilfe der Vorruhestandsregelung, sondern auch durch die Vermittlung neuer Arbeitsplätze. Der Vergleich biete die Chance, diesen Prozess erfolgreich zu Ende zu führen. Link zum Artikel: T-Online/dpa und RTL.de

26.03.2021
15.12.2020
Zeit Online, Süddeutsche und T-Online vom 15.12.2020

"Die Kündigung von sechs Bergleuten der stillgelegten Steinkohlenzeche Prosper Haniel in Bottrop durch das Bergbauunternehmen RAG ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte am Dienstag in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom Januar «vollumfänglich», wie ein Sprecher sagte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die sechs Bergleute befänden sich damit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und hätten Anspruch auf sogenannten Verzugslohn. Das Bergwerk hatte die Kohleförderung 2018 eingestellt. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper-Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat und nicht der örtliche Betriebsrat zuständig gewesen wäre. Die RAG bekräftigte in einer Stellungnahme ihre Ansicht, dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtmäßig sind. Die RAG werde daher die möglichen Rechtsmittel gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichtes Hamm prüfen, hieß es. Möglich ist nach Angaben des Gerichtssprechers eine Nichtzulassungsbeschwerde. Die RAG betonte, dass keiner der Kläger die Voraussetzungen für die bergbauspezifische Vorruhestandsregelung des sogenannten Anpassungsgeldes erfülle. Man habe daher zahlreiche Anstrengungen unternommen, alle jüngeren Bergleute von Arbeit in Arbeit zu vermitteln und diese bei der Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Steinkohlenbergbaus zu unterstützen. «Alle Hilfsangebote wurden von den Klägern abgelehnt.» Der Anwalt der Bergleute, Daniel Kuhlmann, geht davon aus, dass das LAG auch in den weiteren noch anhängigen Verfahren die Kündigungen für unwirksam erklären wird. Das Gericht gab die Zahl mit etwa 145 an. In den auf mehrere Kammern verteilten Verfahren soll im Januar, Februar und März geurteilt werden. Laut Kuhlmann muss die RAG jetzt die Löhne für die Zeit seit Jahresbeginn nachzahlen. Er äußerte die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung. «RAG und Kumpel müssen sich nun zusammensetzen und nach Lösungen suchen.» Nach Angaben des Gerichtssprechers hatten die Vertreter der RAG auch schon während des Verfahrens die «Bereitschaft erkennen lassen, sich zu vergleichen»." Link zum Artikel: Zeit/dpa und Sueddeutsche und T-Online

15.12.2020
15.12.2020
WAZ vom 15.12.2020

"Prosper Haniel in Bottrop ist die letzte Zeche, die geschlossen wurde. Ehemalige Bergleute klagen jetzt gegen ihre betriebsbedingte Kündigung. Sieg auch in zweiter Instanz: Ehemalige Bergleute auch aus Gladbeck haben gegen ihre Kündigung geklagt. So sieht das zuständige Gericht die Lage. Die Landesarbeitsrichter bestätigen die Unwirksamkeit der Kündigungen der RAG Ehemalige Kumpel appellieren an die soziale Verantwortung der RAG" Link zum Artikel: WAZ

15.12.2020
21.10.2020
Haufe.de vom 21.10.2020

"Fehler bei der Massenentlassung: Unwirksame Kündigung eines Bergmanns - Die Kündigung eines Bergmanns der stillgelegten Zeche Prosper-Haniel war rechtswidrig. Im ersten von vielen anstehenden Kündigungsschutzprozessen entlassener Bergleute entschied das LAG Düsseldorf, dass der Arbeitgeber vor der Massenentlassung den falschen Betriebsrat konsultiert hat. Vor einer beabsichtigten Massenentlassung muss der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 2 KSchG ein Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat durchführen. Diese Verhandlungen sollten sorgfältig vorbereitet werden, damit sichergestellt ist, dass die Beratungen mit dem zuständigen Gremium erfolgen. Im vorliegenden Fall führte die fehlerhafte Zuständigkeit dazu, dass das LAG Düsseldorf die Kündigung eines Bergmanns, der lange bei Deutschlands letztem Steinkohlebergwerk Prosper-Haniel unter Tage beschäftigt war, für unwirksam erklärte. Eine Weiterbeschäftigung konnte er jedoch nicht erreichen. Kündigung wegen Stilllegung der Zeche Prosper-Haniel Der Arbeitnehmer war seit September 1997 als Arbeiter unter Tage im Steinkohlebergbau im Bergwerk Prosper-Haniel beschäftigt. Im Oktober 2018 hatte das Bergwerk als letztes deutsches Steinkohlebergwerk die Kohleförderung eingestellt. Seitdem fanden dort nur noch Aufräumungsarbeiten statt. Infolgedessen kam es im Unternehmen zur Massenentlassung einer Vielzahl an Bergleuten, die noch nicht das Alter für die bergbautypische "Anpassung" erreicht hatten. Auch der Bergmann im konkreten Fall war davon betroffen. Er erhielt die Kündigung zum 31. Dezember 2019. Gegen diese wandte er sich mit der Kündigungsschutzklage. Ist eine Weiterbeschäftigung trotz Stilllegung möglich? Trotz der Stilllegung des Bergwerks forderte er seine Weiterbeschäftigung - da der Arbeitgeber weiterhin die Aufgabe der Grundwassersicherung übernimmt, wobei diese Arbeiten von einem anderen Betrieb des Unternehmens vorgenommen werden. Insgesamt mindestens 178 Anpassungsgeld(APG)-berechtigten Arbeitnehmern wurde nicht gekündigt. Sie wurden stattdessen überwiegend in den Betrieb verlegt, der nunmehr auch für die Wasserhaltung von Prosper-Haniel zuständig ist. Aufgrund seines Alters und der Dauer seiner Tätigkeit im Bergbau bestand für den Bergmann keine Möglichkeit, im Rahmen des Auslaufens der Steinkohleförderung APG bis zur Rentenleistung aus der Knappschaft zu erhalten. Interessensausgleich mit örtlichem Betriebsrat beschlossen Die Schließung des Bergwerks wurde bereits 2015 in einem mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Interessensausgleich angesprochen. Im Januar 2019 schlossen der Arbeitgeber und der örtliche Betriebsrat der Zeche dann einen Interessensausgleich mit Namensliste, die auch den Namen des gekündigten Bergmanns enthielt. Falscher Betriebsrat: Kündigung unwirksam Während das Arbeitsgericht Essen die Kündigungsschutzklage abgewiesen hatte, hatte die Berufung vor dem LAG Düsseldorf teilweise Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Kündigung unwirksam war, weil der Arbeitgeber die im Rahmen der Massenentlassung gemäß § 17 Abs. 2 KSchG erforderliche Konsultation mit dem falschen Gremium durchgeführt habe. Das Gericht führte aus, dass der Gesamtbetriebsrat und nicht der örtliche Betriebsrat zuständig sei, wenn der Maßnahme ein einheitliches unternehmerisches Gesamtkonzept zugrunde liegt, das sich über mehrere Betriebe erstreckt und deshalb einer einheitlichen Regelung bedarf. Einheitliches Konzept erfordert Konsultation mit Gesamtbetriebsrat Dies habe der Arbeitgeber nicht beachtet. Der Arbeitgeber habe vorliegend nicht nur – isoliert – den Betrieb des Bergwerks Prosper-Haniel geschlossen, sondern darüber hinaus entschieden, von wo aus und mit welchen – zum Teil noch zu verlegenden – Arbeitnehmern die anschließenden Ewigkeitsarbeiten von einem anderen Betrieb aus erledigt werden sollten. Die Schließung der Zeche Prosper-Haniel war damit nur letzter Baustein eines einheitlichen Konzepts. Trotz rechtswidriger Küdigung ist keine Weiterbeschäftigung möglich Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung des entlassenen Bergmanns verneinte das LAG Düsseldorf. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen." Link zum Artikel: Haufe.de

21.10.2020
15.10.2020
Sueddeutsche vom 15.10.2020

"Die Kündigung eines Bergmanns der stillgelegten Zeche Prosper-Haniel durch das Bergbauunternehmen RAG ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Der Grund dafür: Das Unternehmen habe die Verhandlungen über den Interessenausgleich bei der Stilllegung des Bergwerks und die damit verbundenen Entlassungen mit dem örtlichen Betriebsrat statt mit dem eigentlich zuständigen Gesamtbetriebsrat geführt, erklärten die Richter. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu." Link zum Artikel: Sueddeutsche/dpa

15.10.2020
14.10.2020
SR.de vom 14.10.2020

"Rund 30 Bergleute aus dem Saarland bekommen im Streit um das Ende der Kohledeputate eine höhere Abfindung. Laut Arbeitsgericht Saarbrücken können sie mit einem Zuschlag von etwa zehn Prozent auf die bisherige Zahlung rechnen. Die Richterin am Saarbrücker Arbeitsgericht orientierte sich mit ihrem Urteil an der Entscheidung von Arbeitsrichtern in Nordrhein-Westfalen. Die Vertreterin der Bergleute, Kanzlei Kuhlmann, sprach von einem Teilerfolg. Dem SR sagte sie, es wäre gerecht gewesen, den Bergleuten mehr zu bezahlen. Das Gericht habe entschieden, was gerade noch zulässig war, das Unternehmen RAG und die Gewerkschaft IGBCE hätten weniger zahlen wollen. Eine Berufung ist nicht zulassen, die RAG trägt die Kosten des Verfahrens. HÖHERER ANSPRUCH NUR MIT KLAGE Bundesweit haben mehr als 120.000 Bergleute durch das Ende des Bergbaus ihren Anspruch auf lebenslange Kohlelieferungen vom Unternehmen verloren. Nur, wer vor Gericht zieht, kann einen höheren Anspruch durchsetzen." Link zum Artikel: SR.de

14.10.2020
18.08.2020
WDR vom 18.08.2020

"Im Rahmen des Besuchs von Bundeskanzlerin Merkel auf der Zeche Zollverein in Essen haben gekündigte Bergleute der Zeche Prosper Haniel auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag (18.08.2020) gemeinsam mit Ministerpräsident Armin Laschet die Essener Zeche Zollverein besucht. Vor Ort haben ehemalige Bergleute der Zeche Prosper Haniel demonstriert. Die Bergleute der stillgelegten Bottroper Zeche machen schon länger auf ihre Lage aufmerksam: Ihr früherer Arbeitgeber, die RAG, hatte ihnen betriebsbedingt gekündigt, obwohl es zum Ende des Bergbaus das allgemeine Versprechen gab, dass "kein Bergmann ins Bergfreie" fallen solle. Anfang des Jahres gewannen die Bergleute in erster Instanz auch eine Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, hat die RAG ihre Ex-Kumpel bisher nicht wieder eingestellt. Auf diesen Umstand wie auch auf ihre Lage durch die Kündigungen insgesamt wollen die Bergleute auf Zollverein vor Augen der Kanzlerin hinweisen. Erwartet wurden etwa 300 Teilnehmer, darunter rund 120 gekündigte Bergleute. Wegen der Sicherheitsvorkehrungen werden sie Angela Merkel wohl nicht allzu nah kommen. Laut dem Anwalt der Bergleute wurde es aber einer kleinen Delegation erlaubt, sich der Bundeskanzlerin zu nähern." Link zum Artikel: WDR

18.08.2020
16.06.2020
ZDF Landesstudio NRW via Twitter am 16.06.2020

"Wir werden legalisiert vergiftet!" Seit Jahren stösst die Kokerei #Prosper in #Bottrop weit mehr krebserregendes #Benzoapyren aus als es der gesetzliche Zielwert vorgibt. Die Anwohner leiden darunter und wehren sich." Link zum Beitrag: Twitter/ZDF Landesstudio NRW

16.06.2020
19.05.2020
RTL.de vom 19.05.2020

"Im Video: Anwohner kämpfen im Alltag mit der Verschmutzung durch eine Kokerei. Seit Jahren weht krebserregender Kohlenstaub einer Kokerei auf die Grundstücke der Anwohner im nordrhein-westfälischen Bottrop. Die Stadt steht schon lange in Kontakt mit den Betreibern. Doch alle politischen Maßnahmen liefen ins Leere. Jetzt wehren sich 200 Nachbarn mit einer Sammelklage. "Wir werden legalisiert vergiftet", erzählen Beate und Andreas, die in der Nähe der großen Kokerei leben. Die Anwohner sorgen sich um ihre eigene Gesundheit, aber müssen auch im Alltag mit vielen weiteren Folgen kämpfen. Wie groß diese sind, zeigen die Betroffenen im Video. Kokerei in Bottrop stößt krebserregenden Kohlenstaub in die Luft Die erlaubten Grenzwerte werden regelmäßig überschritten. Die Folge: Dächer und Terrassen der Anwohner sind mit einer dünnen, schwarzen Schicht bedeckt. "Wenn man sich morgens die Nase putzt, ist das Taschentuch schwarz", erzählt das besorgte Paar. Auf der Terrasse bildet sich jedes Mal ein schwarzer Film, beim Fensterputzen wird der Lappen sofort schwarz. Das sind nur einige der alltäglichen Probleme, die Anwohner in Bottrop wegen der Kokerei haben. "Dieser Rauch enthält krebserregende Stoffe, und ich habe Angst um meine Gesundheit", sagt Beate Krzykawski. Für Gemüse aus den umliegenden Gärten gibt es ein Verzehrverbot. Aufgrund dieser Werte hat die Stadt Bottrop eine Verzichtsempfehlung für Blattgemüse aus dem eigenen Garten ausgesprochen. Andreas und Beate haben daraufhin ihren kompletten Gemüsegarten dem Erdboden gleich gemacht. "Selbst die Vögel gehen nicht an unsere Obstbäume", erklärt der 51-jährige. Forderung: Zulässige Grenzwerte sollen eingehalten werden Eine Bürgerinitiative kämpft schon seit Jahren für Besserung. Die Forderung: Die zulässigen Grenzwerte sollen eingehalten werden. "Der Zielwert liegt bei einem Nanogramm pro Kubikmeter Luft. Im Jahr 2019 lag er bei 2,3", erklärt der Anwalt der Bürgerinitiative. Der Staub enthält giftige Substanzen, wie z. B. Benzo(a)pyren. "Das ist eine sehr kritische Substanz. Sie hat die Fähigkeit, in unsere Zellen einzudringen, in die Mitochondrien, oder auch in den Zellkern. Dort kann sie zu heftigen Störungen führen, zu Fehlstörungen, die letztlich zu Allergien führen und am Ende dann zum Krebs", erklärt Umweltmediziner Klaus-Dietrich Runow. Der Betreiber der Kokerei ist ein großer Stahlkonzern. Der Pressesprecher des Unternehmens erklärt, dass es zum einen durch die veränderten Wetterbedingungen zum Anstieg der Werte käme und zum anderen durch die Undichtigkeit der Öfen, besonders an den Türen. "Bei den Werten sind wir guter Dinge, dass wir hier künftig wieder die Zielwerte einhalten. Das ist in den letzten beiden Jahren, insbesondere nicht gelungen. Wir haben aber eine ganze Reihe von Investitionen umgesetzt, ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem wir auch seit Anfang des Jahres deutlich verbesserte Emissionswerte sehen", so Arne Langner im RTL-Interview. Die Bezirksregierung in NRW überwacht die Kokerei und fordert unmittelbare Maßnahmen. Doch den Anwohnern geht das nicht schnell genug. Knapp 200 Anwohner haben sich zusammengeschlossen und planen eine Sammelklage. "Die Lebensqualität ist deutlich einschränkt und die Belastung muss reduziert werden", erklärt ihr Anwalt. Täglich wollen sich mehr Anwohner an der Klage beteiligen - im Kampf gegen den giftigen Kohlenstaub und für ihre Gesundheit." Link zum Artikel: RTL

19.05.2020
11.05.2020
IKZ-Online vom 11.05.2020

"Im Streit um Schadstoffe und Schmutz ist eine einvernehmliche Lösung oberstes Ziel. Konzern sagt Prüfung zu. Jurist droht mit hunderten Klagen. Der Streit um Schadstoffe und Verschmutzungen privater Grundstücke durch die Bottroper Kokerei Prosper spitzt sich weiter zu. So setzt Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann dem Kokerei-Besitzer Arcelor-Mittal eine Frist bis zum Freitag, 15. Mai, um pauschale Schadensersatzansprüche der Bewohner im Umkreis der Kokerei anzuerkennen. Geht der Konzern darauf nicht ein, kündigt der Rechtsanwalt in einem ersten Schritt rund 150 Unterlassungsforderungen an. In diesen Schreiben machen die Anwohner dann konkret bezifferte Schadensersatzansprüche geltend. "Wenn diese dann nicht innerhalb einer weiteren Frist anerkannt werden, wird es zahlreiche Klagen gegen die Kokerei geben", teilte Kuhlmann mit. Der Rechtsanwalt vertritt viele Anwohner im Bottroper Süden. Er hatte zuvor namens der Bürgerinitiative "Saubere Luft für alle" zu einer Sammelklage gegen das Unternehmen aufgerufen. Kuhlmann spricht davon, dass sich dieser Interessengemeinschaft bislang rund tausend Anwohner angeschlossen haben. Oberstes Ziel ist eine einvernehmlich Regelung. "Unser oberstes Ziel ist es aber, eine zügige, einvernehmliche Regelung mit der Kokerei zu finden. Dies setzt freilich voraus, dass die Kokerei nunmehr tatsächlich auch bemüht ist, effektive Maßnahmen zur Reduzierung der giftigen Immissionen vorzunehmen und dass die bereits entstandenen Schäden komplikationslos ersetzt werden", erklärte der Rechtsanwalt. Arcelor Mittal bestätigte den Eingang des Juristenschreibens. "Wir werden alle Ansprüche prüfen", sagte Sprecher Arne Langner zur WAZ. Die Bürger im Bottroper Süden seien vor allem wegen der ausgetretenen Schadstoffe massiv beunruhigt, berichtet Rechtsanwalt Kuhlmann. So verweist er darauf, dass auch im vorigen Jahr "die Giftstoffbelastung, insbesondere die Belastung mit Benzo[a]pyren dramatisch" angestiegen war. Die Umweltbehörden hatten deshalb ihre Verzehrwarnung für eine Reihe selbst angebauter Gemüsesorten aus Gärten im Umkreis der Kokerei ausgeweitet. Kokerei verweist auf sinkende Schadstoffwerte. Die Kokerei hatte zwischenzeitlich jedoch darüber informiert, dass die zuvor kritischen Benzo(a)pyrenwerte nach den von den Behörden geforderten Modernisierungsarbeiten an den Koksofen-Türen im Januar und Februar 2020 um die Hälfte niedriger als im Vorjahr gewesen seien. Die Defekte an den Koksofen-Türen wurden als ein wesentlicher Grund für den höheren Ausstoß von Schadstoffen ausgemacht. Als Reaktion auf anhaltende Beschwerden von Anwohnern über die Verschmutzungen ihrer Häuser und Gärten durch Kohlenstaub weisen Unternehmenssprecher immer wieder darauf hin, dass der geltende Grenzwert für koks- oder kohlehaltige Partikel im Umfeld der Bottroper Kokerei deutlich unterschritten werde. Dies bestätigten auch die offiziellen Messungen des Landesumweltamtes. Arcelor-Sprecher Langner räumt ein, dass es als Folge von Sanierungsarbeiten in der Kokerei eine Zeitlang Grobstaub-Verwehungen in den zurück liegenden zwei Jahren gegeben habe. Die Sanierungen seien aber abgeschlossen. Die Kokerei habe außerdem eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um weitere Staubbelastungen zu verhindern." Link zum Artikel: IKZ-Online

11.05.2020
30.04.2020
Radio Emscher-Lippe vom 30.04.2020

"Die Bürgerinitiative der Kokerei-Anwohner will geschlossen gegen Koksstaub und giftige Dämpfe vorgehen. Betroffene Anwohner im Bottroper Süden haben heute die letzte Möglichkeit, sich für eine Sammelklage gegen die Kokerei Prosper zu melden. Eine Kanzlei aus Datteln nimmt noch bis heute Anmeldungen entgegen. Anfang Mai soll es dann konkret werden. Im Auftrag der Bottroper Bürgerinitiative "Saubere Luft für alle" wollen die Anwälte zunächst ein Expertenteam zusammen stellen. Lungenärzte, Sachverständige und ehemalige Mitarbeiter geschlossener Kokereien sollen helfen, die notwendigen Beweise zusammenzustellen. Mit der Sammelklage wollen die Kläger gegen die giftigen Dämpfe rund um die Kokerei vorgehen und den Koksstaub flächendeckend reduzieren. Vorher soll aber noch das Gespräch mit dem Kokereibetreiber ArcelorMittal gesucht werden, betont die Kanzlei." Link zum Artikel: Radio Emscher-Lippe

30.04.2020
03.04.2020
IVZ-online vom 03.04.2020

"Gegen die Kokerei Prosper bereitet eine Bottroper Bürgerinitiative nun eine Sammelklage vor. Die Bürgerinitiative knüpft an den Erfolg eines Paares vor Gericht an. Ihr Anwalt vertritt auch Kumpel im Streit um Kohledeputat und Kündigungen Die Bottroper Bürgerinitiative "Saubere Luft für alle" strebt eine Sammelklage gegen die Kokerei Prosper an. Die Initiative will mit der Klage nicht nur erreichen, dass die Verschmutzung der privaten Grundstücke im Umkreis der Kokerei mit Kohlenstaub beendet wird, sondern auch dass der weiter zugenommene Ausstoß von krebserregenden Stoffen wieder zurückgeht. Auch Entschädigungen wollen die Bürger auf dem Klageweg erstreiten. Vertreten lässt sich die Bürgerinitiative von der Kanzlei des Rechtsanwaltes Daniel Kuhlmann. Der Jurist vertritt auch jene Ex-Bergleute, die um ihr Kohledeputat streiten oder deren Kündigung durch die RAG das Arbeitsgericht Gelsenkirchen für unwirksam erklärt hatte. Jetzt ruft Kuhlmann die Anwohner im Umkreis der Kokerei Prosper dazu auf, sich der Klage gegen den Kokereibetreiber Arcelor Mittel anzuschließen. "In einer großen Gruppe ergeben sich viel bessere Chancen, denn die Beweisführung ist in der Regel sehr schwierig", begründet er das. Konzern legte gegen Gerichtsurteil Berufung ein. Kuhlmanns Anknüpfungspunkt ist das Urteil, das ein Bottroper Ehepaar vor dem Essener Landgericht gegen die Kokerei erstritten hat. Danach hat das Unternehmen es zu unterlassen, dem Grundstück der Kläger "koks- oder kohlehaltige Partikel in ein- oder mehrfacher Sandkorngröße zuzuführen". Falls der Konzern dagegen verstoße, müsse dieser bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. "Unsere Aufgabe ist es jetzt, das Ganze auszubauen, weil ja nicht nur dieses Ehepaar betroffen ist, sondern hunderte, wenn nicht gar tausende", sagte der Rechtsanwalt in einer Videobotschaft. Arcelor Mittal hat gegen diese Entscheidung des Landgerichts Essen mittlerweile allerdings Berufung eingelegt. Das teilte Arcelor-Sprecher Arne Langner mit. Der Unternehmenssprecher weist außerdem darauf hin, dass der geltende Grenzwert für koks- oder kohlehaltige Partikel im Umfeld der Bottroper Kokerei deutlich unterschritten werde. Die hätten die offiziellen Messungen des Landesumweltamtes ergeben. die Anwohner wollen aber nicht nur gegen die Verschmutzung, sondern auch wegen des erhöhten Ausstoßes von Schadstoffen klagen. Kanzlei stellt ein Expertenteam zusammen. "Wir wollen, dass überhaupt kein Grundstück von denjenigen, die sich vertreten lassen, mehr betroffen ist", betont Rechtsanwalt Kuhlmann hingegen. Auch der Ausstoß von Umweltgiften müsse auf ein umweltverträgliches Maß reduziert werden. Es sei klar, dass es nicht komplett zu verhindern sei, dass bei dem Betrieb der Kokerei Schadstoffe austreten. "Wenn aber wie hier nach Jahren eine übernormale vermeidbare Belastung auftritt, dann können sehr wohl Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden", sagte Daniel Kuhlmann. Technischen Rat holt sich der Jurist auch von ehemaligen leitenden Angestellten heute geschlossener Kokereien. Seine Kanzlei sei dabei, ein Expertenteam zusammenzustellen, lässt er wissen. Kuhlmann kündigte an, zugleich auch das Gespräch mit dem Arcelor-Mittal-Konzern zu suchen. Die Kanzlei werde dennoch auch eine juristische Auseinandersetzung vorbereiten, um Hinhaltetaktiken entgegenzuwirken. Klage führen muss jeder Mandant einzeln. Der Anwalt machte klar, dass die Beweisführung nicht einfach sei. "Wenn zum Beispiel gesagt wird, die giftigen Gase kommen von der Kokerei, die Stäube kommen von der Kokerei, dann muss das letztendlich auch bewiesen werden, und zwar muss die alleinige Verursachung durch die Kokerei bewiesen werden", erklärte er. Eine Sammelklage sei auch daher von Vorteil, um die nötigen Gutachten gemeinsam auch finanzieren zu können. Klage führen müsse dann aber jeder einzelne Mandant. Bis zum 30. April können sich Interessierte bei dem Juristen melden: www.kanzlei-kuhlmann.de. Mit der Eintragung in seine Liste möglicher Kläger entsteht noch kein Mandat." Link zum Artikel: IKZ-online

03.04.2020
17.03.2020
WDR vom 17.03.2020

"Sammelklage gegen Bottroper Kokerei Ein Anwalt aus Datteln bereitet eine Sammelklage gegen die Kokerei Prosper in Bottrop und den Betreiber Arcelor Mittal vor. Das gab die Kanzlei am Dienstag (17.03.2020) bekannt. Die Bürgerinitiative, die seit Jahren auf den dortigen Schadstoffausstoß aufmerksam macht, hat sie beauftragt. Experten sind beauftragt Durch die Sammelklage will die Bürgerinititative erreichen, dass die Kokerei keine giftigen Dämpfe mehr ausstoßen darf und der Koksstaub reduziert wird. Zusätzlich geht es um Entschädigungszahlungen. Anwalt Daniel Kuhlmann zufolge werden momentan Experten - wie Ärzte und Sachverständige - beauftragt, die Lage zu analysieren und Beweise zu sammeln. Zuvor hatte ein Bottroper Ehepaar eine Unterlassungsklage gestellt. Das Landgericht Essen hatte ihnen am Freitag (13.03.2020) recht gegeben. Dabei ging es aber nur um die Staubbelastung auf ihrem Grundstück. Trotzdem hofft man deswegen jetzt auch, dass eine Sammelklage Erfolg haben könnte. Der Anwalt geht von mindestens 100 Bottropern aus, die sich anschließen wollen. Sie können sich bis Ende April bei ihm melden. Bevor es zur Klage kommt, wolle man aber versuchen, sich außergerichtlich mit dem Betreiber zu einigen. Dieser hatte vergangene Woche verkündet, den Schadstoffausstoß mittlerweile verringert zu haben." Link zum Artikel: WDR

17.03.2020
13.03.2020
WAZ vom 13.03.2020

"Das Landgericht Essen hat dem Stahlkonzern ArcelorMittal untersagt, einen Bottroper Nachbarn der Kokerei weiterhin mut Schadstoffen zu belasten. Juristische Niederlage für den Stahlkonzern ArcelorMittal mit seiner Bottroper Kokerei. Das Landgericht Essen verurteilte das Unternehmen am Freitag, das Grundstück eines Nachbarn nicht mehr mit Schadstoffen zu belasten (19 O 10/18). Geklagt hatte ein Ehepaar, das laut Urteil in unmittelbarer Nachbarschaft der Kokerei wohnt. Es hatte sich beschwert, dass sein Grundstück seit 2016 immer wieder mit sichtbarem schwarzen Kohlestaub belastet werde. Er setze sich auf dem gesamten Grundstück, aber auch in ihrer Wohnung ab. Die Behörden hätten sie auch vor dem Genuss von Gemüse gewarnt, das sie auf ihrem Grundstück angebaut hatten. Klage aus dem Jahr 2018: 2018 hatte das Paar die Klage eingereicht. Weil die Bottroper Kokerei die Verantwortung für die Schäden bestritt und lediglich Schäden durch meteorologische Ausnahmesituationen einräumte, führte die 19. Zivilkammer eine umfassende Beweisaufnahme durch. Danach kamen die Richter zur Auffassung, dass dem Ehepaar Recht zu geben ist. Der ArcellorMittal-Konzern habe das Grundstück seiner Nachbarn "widerrechtlich beeinträchtigt", heißt es im Urteil. Denn die Kläger hätten bewiesen, dass es mehrfach zu koks- und kohlehaltigen Emmissionen durch die Kokerei gekommen sei. Partikel in Sandkorngröße: Konkret heißt es, der Konzern habe es zu unterlassen, dem Grundstück der Kläger "koks- oder kohlehaltige Partikel in ein- oder mehrfacher Sandkorngröße zuzuführen". Falls er dagegen verstoße, müsse der Konzern bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Für die Zukunft müsse er zudem "geeignete Maßnahmen ergreifen", durch die eine weitere Belastung des Nachbarn verhindert werde. Mit seiner 2011 vom Bergbaukonzern RAG erworbenen Kokerei neben der Zeche Prosper Haniel in Bottrop gerät der Stahlkonzern immer mehr unter Druck. Erst vor zehn Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile wegen Körperverletzung ermittelt. Rund 100 Anzeigen wegen des Schadstoffausschusses hatten die Ermittler erhalten." Link zum Artikel: WAZ

13.03.2020
03.03.2020
BILD vom 03.03.2020

"STADT NENNT MESSWERTE „KATASTROPHAL“ - Giftalarm an Kokerei in Bottrop - Bottrop – Es ist krebserregend und kann Gen-Defekte verursachen. Benzo(a)pyren ist ein Umweltgift – und die Kokerei Prosper in Bottrop stößt zu viel davon aus … Am Dienstag gab die Stadt bekannt, dass die Kokerei des Stahlkonzerns Arcelor Mittal auch 2019 die Zielwerte für Benzo(a)pyren überschritten hat. Die Messwerte lagen mit 2,3 Nanogramm pro Kubikmeter Luft sogar noch höher als im Jahr davor (1,7 Nanogramm). Der Zielwert liegt eigentlich bei einem Nanogramm … Die Stadt nennt den Anstieg der Messwerte „katastrophal“. Schon seit Mitte 2019 gibt es einen Bereich im Stadtgebiet, in dem gewisses Gartengemüse (zum Beispiel Grünkohl) nicht verzehrt werden sollte. Dieser Bereich musste nochmal ausgedehnt werden – 16 000 Menschen sind jetzt von den Verzehrempfehlungen betroffen! „Mich haben die Messergebnisse böse überrascht“, sagt Bottrops OB Bernd Tischler (60, SPD). Er fordert von der Kokerei, die Zielwerte endlich einzuhalten. Die Bezirksregierung Münster hat bereits Ordnungsverfügungen erlassen, die Kokerei muss ab Ende März zum Beispiel defekte Ofen-Türen (gelten als Hauptgrund für den hohen Schadstoff-Ausstoß) am Folgetag tauschen. Arcelor Mittal teilte gestern mit, man wolle in diesem Jahr zehn Millionen Euro für Umweltverbesserungen ausgeben. Im Mai wird die Stadt Bottrop die ersten Messwerte für 2020 bekanntgeben." Link zum Artikel: BILD

03.03.2020
19.02.2020
BILD vom 19.02.2020

"Als das 1,5 Tonnen schwere Rohr sein linkes Bein zerquetschte, wurde Nuri Günes (33) sofort ohnmächtig … Es passierte am 13. Januar 2019 bei der Firma Hatec Haag in Mülheim an der Ruhr. Günes war als Leiharbeiter gerade dabei, in einem Rohr von innen Bleche anzuschweißen. Das Rohr drehte sich dabei auf einem Rollenstand. Plötzlich kippte das tonnenschwere Bauteil um, fiel dem Schweißer aufs Bein..." Link zum Artikel: BILD

19.02.2020
28.01.2020
WDR vom 28.01.2020

"Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigungen von 13 Bergleuten des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel in Bottrop durch das Bergbauunternehmen RAG für unwirksam erklärt. Die Arbeitsverhältnisse bleiben damit vorerst bestehen. Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die Kläger hatten argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Die RAG hielt dagegen: Es gäbe keine Jobs mehr auf dem Bergwerk, weil es stillgelegt wurde. Bergleute sagen: Es gibt noch genügend Arbeit Das Gericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass bei dem zwischen Arbeitgeber und Prosper Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in weitergeführte Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht jedoch ab und bezeichnete dies als unzumutbar für das Unternehmen. Die Richter gehen davon aus, dass die RAG gegen die Urteile Berufung einlegen wird. Bis zum 23. März werden noch weitere 124 Kündigungsschutzklagen verhandelt." Link zum Artikel: WDR

28.01.2020
28.01.2020
BILD vom 28.01.2020

"Bergleute haben bei einer Demonstration vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen gegen ihre Entlassung durch die RAG protestiert. An der Demo am Dienstag nahmen nach Polizeischätzungen rund 100 Menschen teil. Anlass der Demo war die für den späten Vormittag angesetzte Verhandlung von 13 Kündigungsschutzklagen von Bergleuten. Und da bekamen die Kumpel Recht: Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigungen von 13 Bergleuten des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel für unwirksam erklärt. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bleiben damit vorerst bestehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in weitergeführte Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht ab und bezeichnete dies als unzumutbar für das Unternehmen. Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. „Ich möchte eine Weiterbeschäftigung erreichen, weil noch genügend Arbeit bei der RAG vorhanden ist“, sagte Kläger Ahmet Cöl (47) vor Beginn der Verhandlung. Der Hauer, der zuletzt auf der Zeche Prosper Haniel arbeitete, hatte die Demonstration angemeldet. „An unserer Stelle werden dort jetzt Drittfirmen beschäftigt.“ Von der RAG sei ihm kein gleichwertiger Job angeboten worden. Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft sei für ihn nicht in Frage gekommen, weil dies eine deutliche Schlechterstellung bedeutet hätte." Link zum Artikel: BILD

28.01.2020
28.01.2020
Radio Emscher-Lippe vom 28.01.2020

"Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat heute zwölf Kündigungen von Bergleuten durch die RAG für unwirksam erklärt. Es sei nicht richtig ausgewählt worden, wer weiter beschäftigt wird, und wer nicht. Außerdem hätte der Gesamtbetriebsrat bei einem Interessensausgleich mit einbezogen werden müssen. Der Rechtsanwalt der Kumpel, Daniel Kuhlmann, ist mit dem Prozessergebnis sehr zufrieden: Das Arbeitsverhältnis besteht damit weiterhin, vorläufig dürfen die Bergleute aber nicht weiterarbeiten. Wie es mit der Weiterbeschäftigung bei der RAG aussieht, ist erstmal noch unklar. Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht geht davon aus, dass die RAG gegen das Urteil Berufung einlegen wird. 2018 war die Kohleförderung auf der Zeche Prosper Haniel in Bottrop eingestellt worden. Die RAG hatte danach rund 200 Bergleuten gekündigt. Sie sagt, die gekündigten Bergleute hätten viele Jobangebote bekommen - sie aber alle abgelehnt. Die Bergleute widersprechen, bei der RAG gebe es noch genug Arbeit. Insgesamt klagen mehr als 130 von ihnen vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Die Prozesse werden bis Ende März dauern." Link zum Artikel: Radio Emscher-Lippe

28.01.2020
28.01.2020
Sueddeutsche vom 28.01.2020

"Etappensieg für Bergleute: Kündigungen für unwirksam erklärt Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Im Streit um die Kündigung von Bergleuten durch das Bergbauunternehmen RAG haben 13 Kumpel vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen erklärte am Dienstag die Kündigungen dieser 13 Bergleute des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel für unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bleiben damit vorerst bestehen. Einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung der Kläger bis zu einem endgültigen Urteil wies das Gericht allerdings zurück. Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert. Die RAG kündigte an, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung in Berufung zu gehen. Das Unternehmen hob hervor, dass das Gericht den Antrag auf Weiterbeschäftigung der Kläger zurückgewiesen hat. "Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt die Kündigung damit aufrechterhalten und entsprechend wird kein Gehalt gezahlt", hieß es in einer Stellungnahme. Bis zum 23. März werden in Gelsenkirchen noch weitere 124 Kündigungsschutzklagen von insgesamt vier Kammern verhandelt. Vor der Verhandlung hatten vor dem Gerichtsgebäude rund 100 Menschen gegen die Kündigungen protestiert. Die 4. Kammer unter dem Vorsitz von Arbeitsgerichts-Direktor Stefan Kröner begründete ihre Entscheidung zum einen damit, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in weitergeführte Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht ab und bezeichnete dies als wirtschaftlich unzumutbar für das Unternehmen. Er habe gegen die Kündigung geklagt, "weil noch genügend Arbeit bei der RAG vorhanden ist", hatte der Kläger Ahmet Cöl vor Beginn der Verhandlung gesagt. Der 47-Jährige Hauer, der zuletzt auf der Zeche Prosper Haniel arbeitete, hatte die Demonstration angemeldet. "An unserer Stelle werden dort jetzt Drittfirmen beschäftigt." Von der RAG sei ihm kein gleichwertiger Job angeboten worden. Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft sei für ihn nicht in Frage gekommen, weil dies eine deutliche Schlechterstellung bedeutet hätte. Im November hatte das Gericht vier Klagen abgewiesen. In mindestens drei Fällen haben die Bergleute laut Gericht Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt. In einem weiteren Fall hat das Gericht der Klage eines Kauenwärters stattgegeben. Die RAG wollte vor einer Stellungnahme das Urteil zunächst prüfen. Ein Sprecher betonte am Dienstag jedoch, dass die Betroffenen bis Ende 2019 die Möglichkeit gehabt hätten, in eine Transfergesellschaft einzutreten, um sich bis Ende 2020 für den externen Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren und zu einem anderen Arbeitgeber vermittelt zu werden - "bei finanzieller Absicherung während dieses Zeitraums". Leider hätten rund 150 Mitarbeiter alle Lösungen abgelehnt. Er unterstrich, dass es innerhalb des Unternehmens keine Einsatzmöglichkeiten für die klagenden Mitarbeiter mehr gebe. "Bei den bei Schachtverfüllung und ähnlichen Arbeiten an Schächten zum Einsatz kommenden Fremdfirmen handelt es sich um Bergbau-Spezialunternehmen, die seit Jahren entsprechende Arbeiten für RAG übernehmen", so der Sprecher weiter." Link zum Artikel: Sueddeutsche.de

28.01.2020
28.01.2020
NTV und LTO vom 28.01.2020

"Niemand soll ins Bergfreie fallen - auf die Einhaltung dieses wiederholten Versprechens pochen weiterhin viele Bergleute im Ruhrgebiet. Mehr als 100 haben gegen ihre Kündigung geklagt, 13 von ihnen haben nun einen Teilerfolg errungen. Etwa 100 Demonstranten standen am Dienstagmorgen vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht (ArbG). Parolen wie "Bergleute fallen ins Bergfreie!" oder "Nach 30 Jahren Zechenmaloche zum Arbeitsamt" zieren die Transparente. Anlass sind mehrere Kündigungsschutzklagen von ehemaligen Bergleuten des Steinkohle-Bergwerks Prosper-Haniel gegen die RAG AG, die das Arbeitsgericht Gelsenkirchen am Dienstag verhandelte. Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die klagenden Kumpel hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert. Die 13 Kumpel konnten nun einen Etappensieg erringen. Das ArbG Gelsenkirchen erklärte die Kündigungen für unwirksam. Die Kammer begründete ihre Entscheidung zum einen damit, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper-Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in weitergeführte Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht aber ab und bezeichnete dies als wirtschaftlich unzumutbar für das Unternehmen. Der Vorsitzende Richter, Gerichtsdirektor Stefan Kröner, geht davon aus, dass die RAG gegen die Urteile Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm einlegen wird. Bis zum 23. März werden in Gelsenkirchen noch weitere 124 Kündigungsschutzklagen von insgesamt vier Kammern verhandelt. Unmut bei den Bergleuten, Unverständnis bei der RAG Ahmet Cöl, einer der Kläger, sagte vor der Verhandlung, er habe gegen die Kündigung geklagt, "weil noch genügend Arbeit bei der RAG vorhanden ist". Der 47-Jährige Hauer, der zuletzt auf der Zeche Prosper Haniel arbeitete, hatte die Demonstration angemeldet. "An unserer Stelle werden dort jetzt Drittfirmen beschäftigt." Von der RAG sei ihm kein gleichwertiger Job angeboten worden. Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft sei für ihn nicht in Frage gekommen, weil dies eine deutliche Schlechterstellung bedeutet hätte. Im November hatte das Gericht vier Klagen abgewiesen. In mindestens drei Fällen haben die Bergleute laut Gericht Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt. In einem weiteren Fall hat das Gericht der Klage eines Kauenwärters stattgegeben. Die RAG wollte vor einer Stellungnahme das Urteil zunächst prüfen. Ein Sprecher betonte am Dienstag jedoch, dass die Betroffenen bis Ende 2019 die Möglichkeit gehabt hätten, in eine Transfergesellschaft einzutreten, um sich bis Ende 2020 für den externen Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren und zu einem anderen Arbeitgeber vermittelt zu werden - "bei finanzieller Absicherung während dieses Zeitraums". Leider hätten rund 150 Mitarbeiter alle Lösungen abgelehnt. Er unterstrich, dass es innerhalb des Unternehmens keine Einsatzmöglichkeiten für die klagenden Mitarbeiter mehr gebe. "Bei den bei Schachtverfüllung und ähnlichen Arbeiten an Schächten zum Einsatz kommenden Fremdfirmen handelt es sich um Bergbau-Spezialunternehmen, die seit Jahren entsprechende Arbeiten für RAG übernehmen", so der Sprecher weiter." Link zum Artikel: LTO-Redaktion und NTV

28.01.2020
06.01.2020
WAZ vom 06.01.2020

"Vor der Bottroper Zeche Prosper-Haniel stellen entlassene Bergleute demonstrativ Grablichter auf. Sie gehen gegen ihre Kündigung gerichtlich vor. Zu einer Trauerstunde für die von der RAG gekündigten Bergleute kamen um die 150 entlassene Kumpel vor dem Bergwerk Prosper-Haniel zusammen und trafen sich zum letzten Licht bei der Nacht. Sie zündeten demonstrativ zahlreiche Grablichter an und stellten sie auf den Wegen zum Bergwerkseingang auf. Einige Bergleute hatten auch Frauen und Kinder mit zu der Kundgebung unter dem hell erleuchteten Förderturm von Prosper-Haniel gebracht. „Niemand fällt ins Bergfreie“, sagt Ahmet Cöl gedehnt. Er ist einer der Organisatoren des Treffens. Die RAG habe dieses Versprechen nicht eingehalten, kritisiert der Bergmann. Auch er gehöre zu den gekündigten Beschäftigten. „Nach 30 Jahren Bergbau“, sagt er. „Wir sind ins Bergfreie gefallen“, betont der Bergmann. Er sei formell gerade einmal 15 Tage zu jung dafür, dass auch er Anspruch auf Anpassungsgeld gehabt hätte. „Einmal Bergmann, immer Bergmann“ haben die Bergleute um Ahmet Cöl in ihren Demonstrationsaufruf geschrieben. „Einer für alle, alle für einen“, rufen sie darin zu Solidarität auf. „Wir werden kämpfen“, kündigen die Demonstranten an, und zwar auf dem Rechtsweg. Ahmet Cöl hat drei Kinder. Sie sind 13, zehn und acht Jahre alt. Auch deshalb ist der Familienvater gegen seine Kündigung vor Gericht gezogen und hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Rechtsanwalt vertritt um die 150 gekündigte Bergleute „Alle die Jahrgang ‘73 und jünger sind, wurden entlassen“, sagt der Bergmann. Formal habe die RAG ihren Beschäftigten andere Jobs angeboten, räumt er ein. Doch der Sache sei nicht zu trauen gewesen. „Ich habe an so einer Jobbörse im Bottroper Morianheim teilgenommen“, berichtet der Bergmann. Doch die Mitarbeiter der dort vertretenen Firmen hätte kaum verbindliche Angaben machen können. „Das war einfach nicht seriös“, meint Ahmet Cöl. Ein Job als Brückenbauer sei ihm angeboten worden, doch zu weitaus geringerem Lohn als im Bergbau. Nach der Kündigung durch die RAG sei er nun arbeitslos. „Die Kündigungen greifen jetzt“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, warum sich die entlassenen Bergleute nun zu der Trauerstunde vor Prosper-Haniel trafen. Der Arbeitsrechtler vertritt um die 150 der etwa 200 gekündigten Bergleute. „Sie sind durchs Raster gefallen“, sagt der Jurist. Zwischen Mitte 40 und Mitte 50 Jahre alt sind seine Mandanten. Sie bestreiten, dass es für sie keine Arbeit auf dem Pütt mehr gäbe. „Die Parkplätze hier sind doch voll“, meint Ahmet Cöl kurz vor Schichtbeginn und dreht sich um die eigene Achse. Auch am Werkstor hebt und senkt sich immer wieder die Schranke und Fahrzeuge rollen aufs Zechengelände. „Der Deckel ist ja gar nicht drauf“, sagt auch Rechtsanwalt Kuhlmann daher. Die RAG habe noch genug Arbeit, sie hätte deshalb niemanden kündigen müssen, meint der Arbeitsrechtler." Link zum Artikel: WAZ

06.01.2020
01.10.2019
Marler Zeitung vom 01.10.2019

"GERICHT SETZT GUTACHTER EIN - Wie gefährlich ist der Grubenwasseranstieg für das Trinkwasser in Marl? Wie hoch ist das Risiko beim Grubenwasseranstieg? Diese Frage wird ein Zivilprozess am Landgericht Bochum beantworten. Die Richter ernannten einen Geotechniker, der die Gefahr für ein Grundstück in Marl feststellen soll. Unter Tage wurden bis in die 1980er-Jahre hochgiftige, krebserregende PCB als Hydrauliköle eingesetzt, um Brände zu hemmen. Können sie ins Marler Grundwasser gelangen, wenn das Grubenwasser ansteigt und über Zollverein und Dinslaken in den Rhein gepumpt wird? Umweltschützer und Verbände wie der BUND warnen schon lange vor diesem Risiko. AV-Nachbar Jürgen Pfeiffer versucht seit zwei Jahren, den Grubenwasseranstieg mit einer Zivilklage zu stoppen. Der Marler will die RAG verpflichten, „alle Maßnahmen zu unterlassen“, durch die Gifte wie PCB auf sein Grundstück am Reiherweg und ins Trinkwasser gelangen können. Unterstützt wird Pfeiffer von der „Marler Bürgerversammlung gegen Verfüllung und Flutung der Zeche Auguste Victoria“. Verfüllung in Marl hat begonnen. Doch die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Mittlerweile hat die RAG mit derVerfüllung der stillgelegten Zeche Auguste Victoria 3/7 begonnen. Im Mai wurde die Grubenwasserhaltung eingestellt. Dadurch steige das Grubenwasser, erklärt RAG-Sprecher Ulrich Aghte. Der Bergbaukonzern überwache die Verfüllung und werde in Kürze darüber berichten. Jürgen Pfeiffers Zivilklage läuft aber weiter. Nun ernannten die Richter einen unabhängigen Gutachter. Der Geotechniker Dr. Roland Rautenstrauch aus Hattingen soll beantworten, ob Pfeiffers Grundstück in Hamm konkret betroffen sein kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie Gifte dort ins Grundwasser kommen, wenn die Gruben geflutet werden. Ortstermin in Hammer Garten . Bei einem Ortstermin hat der Geotechniker Jürgen Pfeiffers Garten untersucht. Die Öffentlichkeit schloss er aus. Wie Pfeiffers Anwalt Daniel Kuhlmann im Gespräch unserer Zeitung erklärte, will der Experte die Strömungsrichtung des Grundwassers durch Bohrungen feststellen. Auch Einlaufstellen in Nähe von AV und in Haltern-Lippramsdorf habe der Geotechniker aufgesucht. Einleitungsprotokolle der RAG sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Mit Ergebnissen ist am Jahresende zu rechnen. Der Bergbaukonzern versichert, dass alle Umweltnormen beim kontrollierten Grubenwasseranstieg eingehalten werden." Link zum Artikel: Marler Zeitung via 24Vest.de

01.10.2019
27.09.2019
WAZ vom 27.09.2019

"Streit ums Kohledeputat: Stehen Tausenden früheren RAG-Beschäftigten Nachzahlungen zu? Das Urteil weckt Hoffnungen der Betroffenen. Auch Monate nach der Schließung der letzten Steinkohlenzechen in Deutschland geht der Streit um das Kohledeputat weiter. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm sieht sich der frühere Bergwerkskonzern RAG mit Forderungen nach Zahlungen an aktive und frühere Beschäftige konfrontiert. Er rechne mit einer Klagewelle gegen das Unternehmen, sagte der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der eine Reihe von Betroffenen juristisch vertritt. Für rund 260 Mandanten habe er bei der RAG bereits Nachzahlungen gefordert, erklärte der Anwalt. Dies habe aber bislang nicht zum Erfolg geführt. „Wir werden für die ersten 260 Mandanten daher kurzfristig Klagen erheben und gehen davon aus, dass Tausende Klagen folgen werden“, kündigte Kuhlmann an. Er sieht sich durch eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm ermutigt. Dem Urteil zufolge sind Regelungen zum Kohledeputat, die das Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IGBCE im Jahr 2002 in einem Tarifvertrag formuliert hat, unwirksam. Im Zuge von Einsparungen im Bergbau wurde für Tausende Beschäftigte das Deputat gestrichen. Fortan sollte eine Stichtagsregelung gelten. Wer am 1. Juli 2002 noch nicht 20 Jahre im Unternehmen war, sollte kein Deputat erhalten. Landesarbeitsgericht Hamm verweist auf Vertrauensschutz. Doch das Deputat gilt juristisch als Altersversorgung. Aus Sicht der zuständigen Kammer des Gerichts „greift ein Vertrauensschutz“, wie Pressedezernent Johannes Jasper, der Vorsitzender Richter ist, erläutert. „Für die Altersversorgung vor dem Stichtag erworbene Ansprüche müssen bleiben.“ Lediglich für die Zukunft hätten die Tarifparteien im Jahr 2002 neue Regelungen beschließen können. Ob das Urteil Bestand hat, ist nicht abschließend geklärt. Die RAG erwägt eigenen Angaben zufolge, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Mit dem Stand des Verfahrens begründet das Unternehmen auch, dass es bislang keine Nachzahlungen an einen größeren Personenkreis gegeben hat. Bislang habe es „nur wenige Bergleute gegeben, die hier einen Anspruch geltend machen“, erklärt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. „Wie viele Bergleute es insgesamt werden, lässt sich nicht feststellen – insofern auch keine Gesamtsumme zur Forderung aller möglichen Kläger.“ Link zum Artikel: WAZ/Ulf Meinke

27.09.2019
03.09.2019
IKZ-Online 03.09.2019

"Zwei gekündigten Bergleute der RAG melden sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Es ist das erste Mal in der RAG-Geschichte, dass der Konzern Bergleute betriebsbedingt gekündigt hat. In Datteln und Bottrop versuchen die Bundesagentur für Arbeit und die RAG selbst, die rund 200 gekündigten Kumpel in neue Jobs zu vermitteln. Für die rund 200 von der RAG gekündigten Bergleute haben das Land und die RAG neue Initiativen gestartet, um sie doch noch in neue Arbeit zu bringen. Am Dienstag fand in Datteln auf Einladung der Kanzlei Kuhlmann, die viele der entlassenen Bergleute vertritt, eine Jobbörse statt, an der sich auch das Landesarbeitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU), die Bundesagentur für Arbeit und die landeseigene Leiharbeitsfirma Start NRW beteiligten. Für die RAG-Mitarbeiter sollten Profile erstellt werden, mit denen sie dann vermittelt werden sollen. Am Mittwoch will die RAG selbst in Bottrop Bergleute und Unternehmen zusammen bringen, die ihnen Arbeit anbieten wollen. Kampf gegen Kündigungen Die 200 gekündigten Bergleute fühlen sich von der RAG im Stich gelassen, das Unternehmen betont, ihnen Angebote gemacht zu haben, die aber ausgeschlagen worden seien. Der seit Monaten schwelende Streit stand in Datteln aber nicht im Vordergrund. „Es geht heute um Jobs und nicht darum, auf die RAG zu schauen“, sagte Anwalt Daniel Kuhlmann, „die Kumpel können sich heute schon in Listen für Vermittlungsgespräche eintragen.“ Trotzdem werde man weiter gegen die Kündigungen kämpfen. „Ich habe keine Hilfe von der RAG bekommen“, sagte Demir Eyüp. Er habe sich selbst bemüht, aber auch wegen gesundheitlicher Probleme bisher ohne Erfolg. Er werde trotzdem auch am Mittwoch zur Jobbörse der RAG gehen, denn: „Die Hoffnung auf einen neuen Job gebe ich nicht auf.“ Link zum Artikel: IKZ-Online

03.09.2019
14.08.2019
WAZ vom 14.08.2019

"Nach dem Bergleute-Eklat im Landtag im Juli hat Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Delegation der gekündigten RAG-Mitarbeiter zu klärenden Gesprächen in sein Ministerium eingeladen. NRW-Arbeitsminister Laumann will den gekündigten RAG-Bergleuten bei der Jobsuche helfen - trotz der Landtagstumulte im Juli. Einen Monat nach dem „Bergleute“-Eklat im Landtag hat NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) überraschend eine Delegation gekündigter RAG-Mitarbeiter in Düsseldorf empfangen. Wie ein Sprecher des Arbeitsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte, brachte Laumann bereits am Dienstag Vertreter der Bergleute und deren Rechtsanwalt mit Mitarbeitern seines Hauses sowie Vertretern der Regionaldirektion der Arbeitsagentur und der landeseigenen Leiharbeitsfirma „START NRW“ zusammen. Das Treffen sei anberaumt worden, weil Laumann zugesagt habe, „dass er mit dabei helfen will, dass die Bergleute wieder eine gute Arbeit finden“. Es solle nun eine Veranstaltung für die insgesamt 200 gekündigten Kohlekumpel organisiert werden, bei der die Bundesagentur für Arbeit und „START NRW“ über ihre Angebote zur Jobvermittlung informieren. „Das Ministerium wird diesen Prozess unterstützend begleiten“, so der Laumann-Sprecher. Dieser sollte die Landesregierung auffordern, sich für die gekündigten RAG-Mitarbeiter einzusetzen. Diese hatten nach dem Ende des deutschen Steinkohlebergbaus Ende vergangenen Jahres keine Alternativangebote der RAG angenommen. Mehrere Dutzend Kohle-Kumpel in Steigerkluft hatten die Beratungen auf der Besuchertribüne des Düsseldorfer Parlaments verfolgt und immer wieder ihrem Ärger lautstark Luft gemacht. Die Sitzung musste schließlich unterbrochen werden. Landtagspräsident André Kuper (CDU) verwies die Bergleute des Saales. Sicherheitsleute und Polizei begleiteten sie hinaus. Der Anwalt der gekündigten RAG-Bergleute lobte die Vermittlungsinitiative des Arbeitsministers: Man sei dankbar, dass Laumann seinen Worten Taten folgen lasse und „nun gemeinsam mit seiner Arbeitsverwaltung nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für die gekündigten Bergleute sucht“. Dies bleibe allerdings schwierig, da viele der Betroffenen nach 35 Jahren unter Tage mit körperlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen hätten. Enttäuscht zeigte sich die Delegation, dass kein RAG-Vertreter an dem Termin im Arbeitsministerium teilgenommen hatte." Link zum Artikel: WAZ

14.08.2019
28.06.2019
NTV/dpa vom 28.06.2019

"Rund 100 Beschäftigte des Bergbaukonzerns RAG haben am Freitag vor dem Landtag in Düsseldorf gegen ihre Kündigung demonstriert. Sie sind der Ansicht, dass es auch nach der Einstellung der Kohleförderung Ende vergangenen Jahres noch ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten für sie im Bergbau gibt. Die RAG hatte erstmals in ihrer Geschichte betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Betroffen davon sind etwa 200 Bergleute. Die RAG argumentiert, die betroffenen Mitarbeiter hätten alle Angebote des Unternehmens ausgeschlagen, auf attraktive Arbeitsplätze bei anderen Unternehmen zu wechseln. Deshalb sei der RAG keine andere Wahl geblieben, als Kündigungen auszusprechen. Dem widerspricht ein Anwalt, der zahlreiche Betroffene vertritt. Seinen Mandanten seien entgegen der Darstellung der RAG keine passgenauen Jobs angeboten worden, sondern in der Regel gar keine Alternativbeschäftigungen." Link zum Artikel: NTV/dpa

28.06.2019
24.06.2019
WAZ vom 24.06.2019

"Bergleute protestierten schon in Bottrop gegen ihre Kündigungen. Jetzt ziehen sie vor den Landtag in Düsseldorf. Von der RAG gekündigte Bergleute protestieren Freitag am Düsseldorfer Landtag gegen ihre Entlassungen ins Bergfreie. Die von der RAG gekündigten Bergleute wollen vor dem Landtag in Düsseldorf gegen ihre Entlassungen ins Bergfreie protestieren. Etwa 250 Kumpel und ihre Angehörigen werden sich dazu am kommenden Freitag, 28. Juni, ab 10 Uhr in Düsseldorf an der Rheinkniebrücke am Parkplatz Q-Park Apollo treffen. Ihr Protestzug wird an der Staatskanzlei vorbei bis zum Landtag führen. „Beabsichtigt ist, so lange Krach zu machen, bis sich die Politik stellt“, kündigt Daniel Kuhlmann an. Der Rechtsanwalt vertritt um die 140 der Bergleute, die sich jetzt arbeitslos melden mussten. Die Bergleute werfen der Ruhrkohle vor, ihr Versprechen gebrochen zu haben, niemanden betriebsbedingt zu kündigen. Kein Bergmann fällt ins Bergfreie, war bisher stets das RAG-Motto. Mit den Kündigungen drohen nun aber doch rund 200 Bergleute ins Bergfreie zu fallen. Dagegen machen die betroffenen Bergleute mit ihrem Rechtsvertreter und weiteren Unterstützern seit Wochen mobil. So waren vor zwei Wochen ENDE DES BERGBAUS: Fühlen sich von der RAG im Stich gelassen: Etwa 170 Bergleute und ihre Angehörigen demonstrierten vor der Bottroper Arbeitsagentur. 170 Bergleute demonstrieren vor Bottroper Arbeitsagentur von der alten Zeche Prosper II an der Knappenstraße bis zur Arbeitsagentur an der Prosperstraße marschiert. Die Bergleute Michael Ludwig, Andreas Bossenheiff und Elmar Hammerschmidt (von links) melden sich arbeitslos. Während RAG-Sprecher Christoph Beike versicherte, dass allen Bergleuten mindestens zwei bis drei Während RAG-Sprecher Christoph Beike versicherte, dass allen Bergleuten mindestens zwei bis drei angeboten worden seien, kritisierte Bergleute-Anwalt Kuhlmann während der Demonstration in Bottrop, dass seine Mandaten keine adäquaten Jobangebote erhalten hätten. Kuhlmann hält fest: „Einige meiner Mandanten müssen Leute anlernen, die ihre Jobs dann übernehmen.“ Wegen Kündigung vor Gericht. Die betroffenen Bergleute ziehen mit Hilfe des Arbeitsrechtlers gegen ihre Kündigungen vor Gericht und vor den Düsseldorfer Landtag. KOHLEDEPUTAT: Nach der Schließung der letzten Zeche flammt der Streit um die traditionelle Gratis-Kohle neu auf. RAG droht neuer Ärger um das Deputat. Frühere Bergleute kämpfen um ihre Gratis-Kohle von der RAG auch schon angekündigt. „Ich habe alle Parteien und die Staatskanzlei informiert“, teilt Anwalt Kuhlmann mit. „Auf letztere sind die Bergleute besonders sauer, da lediglich die RAG-Propaganda wiederholt wird“." Link zum Artikel: WAZ

24.06.2019
11.06.2019
BILD vom 11.06.2019

"Von wegen Glückauf! Die Angst vor der Zukunft steht diesen Kumpeln ins Gesicht geschrieben … Die RAG hat circa 190 Mitarbeitern zum Ende des Jahres 2019 betriebsbedingt gekündigt. Die Schreiben sind jetzt bei den Bergleuten eingetroffen. Sie fallen damit ins Bergfreie! Das sollte beim sozialverträglichen Ende des Steinkohlen-Bergbaus eigentlich unbedingt vermieden werden. „Bergbau war immer wie Familie. Ich habe bis zum Schluss nicht geglaubt, dass die uns wirklich kündigen. Aber jetzt ist es passiert. Damit ist die RAG wortbrüchig!“, sagt Schachtschlosser Michael Ludwig (50), seit 33 Jahren beim Unternehmen. JETZT IST DER ZUSAMMENHALT DER FAMILIE DAHIN! Am Dienstag zogen sie in einem lautstarken Demonstrationszug vom Bergwerk Prosper-Haniel zur Arbeitsagentur Bottrop, blockierten für einige Minuten eine große Kreuzung in der Stadt. Mindestens vier Kumpel meldeten sich dann symbolisch für alle arbeitslos. Darunter auch Orhan Bayat (44). Der Familienvater (zwei Kinder) ist seit 28 Jahren im Unternehmen. „Ich habe jetzt Angst um meine Existenz, die Kündigung hat mich geschockt.“ Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann (38), der viele Kumpel in dieser Sache vertritt, sagt: „Leiharbeiter und Drittfirmen sollen jetzt die Arbeit meiner Mandanten machen, wie passt das mit Kündigungen zusammen?“ Die RAG betont erneut, dass sie allen jetzt von der Kündigung betroffenen Mitarbeitern Jobs bei anderen Firmen angeboten habe. RAG-Vorstand Peter Schrimpf (62): „Wir haben alles getan und werden auch bis zuletzt versuchen, alle Kollegen in neue Jobs zu vermitteln. Aber sie müssen sich auch helfen lassen." Link zum Artikel: BIL - Tobias Kindel

11.06.2019
02.06.2019
BILD vom 02.06.2019

"Die RAG wird bis zu 200 Bergleuten betriebsbedingt kündigen. Noch nie hat die RAG seit ihrer Gründung (im Jahr 1969) Bergleute vor die Tür gesetzt – und dabei sollte es beim sozialverträglichen Ende des Steinkohle-Bergbaus auch bleiben! Doch nun kriegen 200 Kumpel ihre Kündigung. Ein Teil der Betroffenen kann aufgrund des Geburtsdatums nicht mit 49 Jahren über das Anpassungsgeld ausscheiden. Andere haben über Tage gearbeitet, müssten ohnehin bis zum regulären Renteneintritt malochen. Sie könnten entweder bei der RAG weiterarbeiten (z.B. beim Zechen-Rückbau) – oder neue Jobs annehmen. Das Problem: Laut RAG gibt es im Konzern keine freien Jobs mehr. Vorstandschef Peter Schrimpf (62): „Mit dem Bergbau enden auch die Untertage-Tätigkeiten. Das ist seit 2007 allen bekannt.“ Das Unternehmen habe seit 1997 80 000 Mitarbeiter sozialverträglich abgebaut, die Hälfte davon wurde in neue Arbeitsplätze vermittelt. Schrimpf: „Auch den Kollegen, um die es jetzt geht, haben wir zahlreiche Jobs angeboten. Bei seriösen Unternehmen zu Top-Konditionen. Sie haben mehrfach abgelehnt.“ Doch die Kumpel widersprechen! „Mir ist kein Job angeboten worden. Ich war auf einer Jobbörse, da hat man mir gesagt, dass ich nach Salzgitter umziehen müsste. Ich habe hier meine Familie“, sagt Ahmet Cöl (46, seit 29 Jahren unter Tage). Und Sadettin Kandil (46, 24 Jahre unter Tage): „Ich war auf einer Jobbörse, habe mich da beworben und zwei Absagen erhalten. Bei einem anderen Job hätte ich 2000 Euro weniger Gehalt bekommen im Monat.“ LESEN SIE AUCH: KUMPEL WOLLEN SICH WEHREN RAG will jetzt doch 200 Bergleuten kündigen! Die RAG wird bis zu 200 Bergleuten betriebsbedingt kündigen. Das sollte beim sozialverträglichen Kohle-Aus eigentlich nicht passieren. Vertreten werden die Bergleute von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann (38) aus Datteln. Er sagt: „Wenn Herr Schrimpf mir für jeden Mandanten zwei Jobangebote mit Top-Konditionen und Bestandsschutz schickt, dann wäre das Problem sofort vom Tisch.“ Er sei auch falsch, dass es keine freien Arbeitsplätze mehr im Unternehmen gebe. Kuhlmann: „Schließlich werden weiterhin Leiharbeiter und Drittunternehmen beschäftigt.“ Link zum Artikel: BILD - TOBIAS KINDEL

02.06.2019
02.06.2019
Sueddeutsche vom 02.06.2019

"Der Konzern kündigt Kohlekumpeln betriebsbedingt - zum ersten Mal. Etwa 200 Bergleute seien von der Sparmaßnahme betroffen, heißt es. Sie hätten alle Angebote ausgeschlagen, zu anderen Arbeitgebern zu wechseln. Was hat sich die Ruhrkohle AG (RAG) nicht alles ausgedacht: Tausende ehemalige Bergleute arbeiten heute für die Bahn, die Feuerwehr, an Flughäfen oder als Pfleger. Wenn Deutschland von diesem Jahr an keine Steinkohle mehr in der Tiefe abbaut, sollte kein Bergmann "ins Bergfreie fallen", wie es im Ruhrpott heißt: Niemand sollte in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Doch nun, ein halbes Jahr nach Schließung der letzten deutschen Steinkohlezeche, spricht die RAG erstmals in ihrer Geschichte betriebsbedingte Kündigungen aus. Etwa 200 Bergleute seien betroffen, heißt es. Sie hätten alle Angebote ausgeschlagen, zu anderen Arbeitgebern zu wechseln. Nun bleibe der RAG keine Wahl. "Wir haben versucht und werden auch bis zuletzt versuchen, alle Kollegen in neue Jobs zu bringen", sagt ein Sprecher. "Aber sie müssen sich auch helfen lassen." Selbst die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) hatte die Bergleute aufgefordert, dass sie die Angebote annehmen sollten. Diese auszuschlagen, sei "wirklich fahrlässig", sagte Gewerkschaftschef Michael Vassiliadis. Die Arbeitsplätze in anderen Branchen seien "wirklich zumutbar". Allerdings wollen mehrere betroffene Bergmänner ihre Kündigungen nun vor Gericht überprüfen lassen. Steinkohle für Kraftwerke und die Industrie abzubauen, ist hierzulande deutlich teurer als in Indonesien oder Südafrika, in denen der Rohstoff nicht so tief unter der Erde liegt, in denen aber auch Löhne niedriger und Auflagen schwächer sind. Deutschland subventionierte den heimischen Bergbau jahrzehntelang, auch um Tausende Arbeitsplätze im Ruhrgebiet und im Saarland zu erhalten. Bis der Bund 2007 beschlossen hat, dass die Förderung 2018 auslaufen soll. So hatte die RAG genug Zeit für einen möglichst sozial verträglichen Personalabbau. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat das Unternehmen nach eigenen Angaben gut 80 000 Arbeitsplätze abgebaut. Knapp die Hälfte der Bergleute habe Arbeit in anderen Branchen gefunden. Betroffene konnten Abfindungen annehmen oder in eine Transfergesellschaft wechseln. Außerdem konnten Beschäftigte, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet hatten, von einem Alter von 50 Jahren an in den Vorruhestand gehen. Die RAG wird in den nächsten Jahren nur noch einige Hundert Mitarbeiter zur Abwicklung brauchen." Link zum Artkel: Sueddeutsche, Benedikt Müller

02.06.2019
31.05.2019
NTV vom 31.05.2019

"Kein Bergmann fällt ins Bergfreie" - unter diesem Leitsatz wurde jahrzehntelang der Personalabbau bei der Steinkohle organisiert. Nach dem Ende der Förderung soll es jetzt doch Kündigungen geben. Die Betroffenen hätten alle Angebote ausgeschlagen, sagt die RAG. Essen (dpa/lnw) - Ein halbes Jahr nach dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland will der Bergbaukonzern RAG erstmals in seiner Geschichte Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Etwa 200 Bergleute sind davon betroffen, wie ein Unternehmenssprecher am Freitag sagte. Sie hätten alle Angebote des Unternehmens ausgeschlagen, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Deshalb bleibe der RAG keine andere Wahl, als Kündigungen auszusprechen. "Wir haben versucht und werden auch bis zuletzt versuchen, alle Kollegen in neue Jobs zu bringen. Aber sie müssen sich auch helfen lassen", sagte der Sprecher. Für Bergleute, die bei der RAG auf keinen anderen Arbeitsplatz wechsel könnten, gebe es auch einen Sozialplan mit einer Transfergesellschaft, um sich weiterqualifizieren zu können. Außerdem seien ihnen Abfindungen angeboten worden. Auch die Gewerkschaft IG BCE hatte die Bergleute aufgefordert, die Jobangebote anzunehmen. Diese auszuschlagen sei "wirklich fahrlässig", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis in einem Interview für das Mitarbeitermagazin der RAG. Die Betroffenen sollten nicht "die bewährte Solidargemeinschaft" im Bergbau aufkündigen. Für Jobs in anderen Branchen gelte, dass es "ein wirklich zumutbarer, guter Arbeitsplatz" sein müsse. Ein Rechtsanwalt, der mehrere der betroffenen Bergleute vertritt, widersprach der RAG. Zahlreiche RAG-Beschäftigte hätten keine oder keine adäquaten Jobangebote erhalten, sagte Anwalt Daniel Kuhlmann. Die Bergleute wollten die Kündigungen vor Gericht überprüfen lassen und die Weiterbeschäftigung erreichen. Bei der RAG gebe es noch genügend Arbeit, die derzeit von Drittunternehmen oder Leiharbeitnehmern ausgeführt werde. Die RAG habe allein in den vergangenen 20 Jahren mehr als 80 000 Arbeitsplätze sozialverträglich abgebaut, sagte der Unternehmenssprecher. Rund 40 000 Beschäftigte hätten dabei berufliche Perspektiven außerhalb des Bergbaus gefunden. Bergleute wechselten unter anderem ins Handwerk und in Pflegeberufe. Wer 25 Jahre unter Tage gearbeitet hatte, konnte mit 50 in den Vorruhestand gehen. Die Steinkohleförderung in Deutschland war im vergangenen Dezember mit der Schließung der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop beendet worden. Dort laufen noch Rückbauarbeiten, für die aber nicht mehr viele Bergleute benötigt werden. Andere Kumpel kamen bei der sogenannten Wasserhaltung unter, die unter anderem verhindern soll, dass sich das salzige und mit Metallen belastete Grubenwasser mit dem Grundwasser vermischt." Link zum Artikel: NTV

31.05.2019
31.05.2019
WELT vom 31.05.2019

"Kein Bergmann fällt ins Bergfreie" - unter diesem Leitsatz wurde jahrzehntelang der Personalabbau bei der Steinkohle organisiert. Nach dem Ende der Förderung soll es jetzt doch Kündigungen geben. Die Betroffenen hätten alle Angebote ausgeschlagen, sagt die RAG. Ein halbes Jahr nach dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland will der Bergbaukonzern RAG erstmals in seiner Geschichte Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Etwa 200 Bergleute sind davon betroffen, wie ein Unternehmenssprecher am Freitag sagte. Sie hätten alle Angebote des Unternehmens ausgeschlagen, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln. Deshalb bleibe der RAG keine andere Wahl, als Kündigungen auszusprechen. «Wir haben versucht und werden auch bis zuletzt versuchen, alle Kollegen in neue Jobs zu bringen. Aber sie müssen sich auch helfen lassen», sagte der Sprecher. Für Bergleute, die bei der RAG auf keinen anderen Arbeitsplatz wechsel könnten, gebe es auch einen Sozialplan mit einer Transfergesellschaft, um sich weiterqualifizieren zu können. Außerdem seien ihnen Abfindungen angeboten worden. Auch die Gewerkschaft IG BCE hatte die Bergleute aufgefordert, die Jobangebote anzunehmen. Diese auszuschlagen sei «wirklich fahrlässig», sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis in einem Interview für das Mitarbeitermagazin der RAG. Die Betroffenen sollten nicht «die bewährte Solidargemeinschaft» im Bergbau aufkündigen. Für Jobs in anderen Branchen gelte, dass es «ein wirklich zumutbarer, guter Arbeitsplatz» sein müsse. Ein Rechtsanwalt, der mehrere der betroffenen Bergleute vertritt, widersprach der RAG. Zahlreiche RAG-Beschäftigte hätten keine oder keine adäquaten Jobangebote erhalten, sagte Anwalt Daniel Kuhlmann. Die Bergleute wollten die Kündigungen vor Gericht überprüfen lassen und die Weiterbeschäftigung erreichen. Bei der RAG gebe es noch genügend Arbeit, die derzeit von Drittunternehmen oder Leiharbeitnehmern ausgeführt werde. Die RAG habe allein in den vergangenen 20 Jahren mehr als 80 000 Arbeitsplätze sozialverträglich abgebaut, sagte der Unternehmenssprecher. Rund 40 000 Beschäftigte hätten dabei berufliche Perspektiven außerhalb des Bergbaus gefunden. Bergleute wechselten unter anderem ins Handwerk und in Pflegeberufe. Wer 25 Jahre unter Tage gearbeitet hatte, konnte mit 50 in den Vorruhestand gehen. Die Steinkohleförderung in Deutschland war im vergangenen Dezember mit der Schließung der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop beendet worden. Dort laufen noch Rückbauarbeiten, für die aber nicht mehr viele Bergleute benötigt werden. Andere Kumpel kamen bei der sogenannten Wasserhaltung unter, die unter anderem verhindern soll, dass sich das salzige und mit Metallen belastete Grubenwasser mit dem Grundwasser vermischt." Link zum Artikel: WELT/dpa

31.05.2019
31.05.2019
BILD vom 31.05.2019

"Jetzt also doch! Die RAG wird bis zu 200 Bergleuten betriebsbedingt kündigen. Sie fallen damit ins Bergfreie… Das sollte beim sozialverträglichen Ende des Steinkohle-Bergbaus eigentlich nicht passieren! Noch nie hat die RAG seit ihrer Gründung 1969 Bergleute vor die Tür gesetzt. Warum fliegen diese Kumpel jetzt trotzdem raus? Es sind Bergleute, die auf Grund ihres Geburtsdatums nicht mit 49 Jahren über das Anpassungsgeld (APG) ausscheiden können. Oder die über Tage gearbeitet haben und ohnehin bis zum regulären Renteneintritt malochen müssen. Sie könnten entweder bei der RAG weiterarbeiten, z.B. beim Rückbau der Zechen. Oder neue Jobs annehmen. Laut RAG gibt es im Unternehmen keine freien Arbeitsplätze mehr. RAG-Vorstandschef Peter Schrimpf (62): „Mit dem Bergbau enden auch die Untertagetätigkeiten. Das ist seit 2007 allen bekannt.“ Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben seit 1997 80 000 Mitarbeiter sozialverträglich abgebaut, die Hälfte davon in neue Jobs vermittelt. Schrimpf: „Auch den Kollegen, um die es jetzt geht, haben wir zahlreiche Jobs angeboten. Bei seriösen Unternehmen zu Top-Konditionen. Sie haben mehrfach abgelehnt.“ Die Kumpel widersprechen! Vertreten werden sie von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann (38) aus Datteln (Kreis Recklinghausen). Er sagt: „Wenn Herr Schrimpf mir für jeden Mandanten zwei Jobangebote mit Top-Konditionen und Bestandsschutz schickt, dann wäre das Problem sofort vom Tisch.“ Er widerspricht auch den Angaben der RAG, dass es keine freien Arbeitsplätze mehr im Unternehmen gebe. Kuhlmann: „Es werden weiterhin Leiharbeiter und Drittunternehmen beschäftigt. Warum müssen meine Mandanten gehen?“ Anfang Juni sollen die ersten Kündigungen verschickt werden. Schon jetzt ist klar: Dieser Streit wird vor dem Arbeitsgericht entschieden. Denn die Kumpel wollen klagen!" Link zum Artikel: BILD - Tobias Kindel

31.05.2019
30.01.2019
Sueddeutsche vom 30.01.2019

"Ihre Kohle mögen sie mehr als Geld. Früher haben Kumpel kostenlos Kohle zum Heizen bekommen. Jetzt, da die letzte Zeche im Ruhrgebiet geschlossen ist, verlieren sie dieses Privileg. Anstatt der Kohle sollen die ehemaligen Bergleute eine Einmalzahlung erhalten - doch die Höhe reicht den Männern nicht. Einige ziehen nun vor Gericht. Sie hängen an dem Kohledeputat, das auch ein Symbol für die Solidarität unter den Bergleuten war. Versprechen unter Malochern haben Bestand. Es ist eines dieser Ruhrpott-Ideale, an das Albert Gottwald geglaubt hat. Doch der ehemalige Bergmann ist enttäuscht: "Gottwald, du kriegst dein Leben lang deine Kohlen, hieß es immer", sagt der 77-Jährige. Der Mann, der in einem alten Zechenhaus in Castrop-Rauxel lebt, meint die Tradition des Kohle-Deputats. Über Jahrzehnte erhielten Ex-Bergleute und ihre Angehörigen als Teil der Altersvorsorge Gratiskohle oder zumindest vergünstigte Lieferungen, etwa drei Tonnen pro Jahr, bis zum Tod. Tausende heizen ihre Wohnungen im Ruhrgebiet deshalb noch mit Kohleöfen, doch mit der Brennstoffversorgung ist nun Schluss. Im Dezember schloss Deutschlands letzte Steinkohlezeche Prosper Haniel in Bottrop. Mit viel Lob schafften Vertreter aus Politik und Wirtschaft den Kumpeln ein einigermaßen würdevolles Andenken. Doch die Abschiedsharmonie ist für einige dahin. Sie ärgern sich, dass die Ruhrkohle AG (RAG) ihnen ihr Privileg streicht und ziehen deshalb vor Gericht. Wenn nichts mehr gefördert wird, gibt es nichts zu verteilen, argumentiert das Unternehmen. Die RAG und die Bergbaugewerkschaft IG BCE haben vereinbart, dass die bisherigen Lieferungen ausgezahlt werden. Das bedeutet: Alle Bergbau-Rentner und solche, die in die Altersrente wechseln, bekommen eine einmalige Überweisung. Die Regelung betraf im Jahr 2015 etwa 140 000 Menschen, viele bekamen statt Kohle monatlich ohnehin Geld. Auch für sie soll es eine letzte Abfindung geben. Bergmann Gottwald ist darüber wütend. Ihm seien 2500 Euro in Aussicht gestellt worden. Viel zu wenig, meint er. Damit könne er zum normalen Marktpreis Kohlen für maximal zwei Jahre kaufen. Wie mittlerweile mehr als 600 weitere seiner ehemalige Kollegen klagt er deshalb gegen die Höhe der Ausgleichzahlung. Wenn er schon keine Kohle mehr bekomme, sagt Gottwald, wolle er von der RAG zumindest so viel Geld haben, dass er ein neues Heizungssystem kaufen kann. Das koste etwa 15 000 Euro. Deputate gibt es auch in anderen Branchen. Einige Brauereien schicken ihren Angestellten ein paar Kästen "Haustrunk". Eine nette Geste. Doch für viele ehemalige Bergleute ist ihr Deputat mehr als nur eine sentimentale Erinnerung. Sie haben damit geplant. "Keiner fällt ins Bergfreie", so zitiert Gottwald ein altes Versprechen. Doch genau das passiere jetzt. Das klingt nicht nach der Solidarität des Bergbaus. Gerichtssäle statt Arbeiterromantik. Anwalt Daniel Kuhlmann aus Datteln vertritt Gottwald und seine Kollegen. In den bisherigen Gerichtsverfahren bestätigte die Justiz zwar die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Einmalzahlungen. Doch ihre Höhe möchte Kuhlmann weiter anfechten. Er wolle mit seinen Mandanten bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die RAG verteidigt ihr Vorgehen. Das Unternehmen verweist auf die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite im Tarifvertrag und die bisherigen Urteile. Die Höhe der Zahlungen sei mit versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt worden. Aus "prozessökonomischen Gründen" erklärte sich das Unternehmen aber zu einer pauschalen Erhöhung um 15 Prozent bereit. Kuhlmann will mehr: mindestens 25 Prozent plus Zuschuss für alle, die eine neue Heizung benötigen. Inzwischen fragen sich einige Bergleute, wie der Tarifvertrag zustande kommen konnte. Im Ruhrgebiet, wo die Menschen stolz sind auf die Stärke der Arbeitnehmer, zweifelt auch Gottwald an seiner Gewerkschaft. Durch ihre Zustimmung zu den Einmalzahlungen fühlt er sich "verraten und verkauft". Anwalt Kuhlmann wirft der IG BCE wirtschaftliche Verflechtung mit der RAG vor. Er verweist darauf, dass beide Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft Vivawest seien. Die IG BCE wehrt sich und nennt den Umgang miteinander ein "Beispiel von wirklich gelebter Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe". Zudem stellt die Gewerkschaft klar, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Tarifverhandlung nie etwas schenken würden. Vielmehr habe sie verhindert, dass die ehemaligen Kumpel nach dem Ende des Bergbaus ganz leer ausgehen. Gleichzeitig sei es um eine wirtschaftlich tragfähige Lösung gegangen. Dass eine Seite von ihrer Position abrückt, scheint unwahrscheinlich zu sein - eine gefallene Branche droht, mit Streit zu verschwinden." Link zum Artikel: Sueddeutsche - Janis Beenen

30.01.2019
15.01.2019
WAZ vom 15.01.2019

"Nach der Schließung der letzten Zeche flammt der Streit um die traditionelle Gratis-Kohle neu auf. RAG droht neuer Ärger um das Deputat. Das Zechenhaus von Familie Gottwald steht in einer ruhigen Straße, die als Sackgasse endet. Draußen ist es kalt, doch in der Küche verbreitet ein Kohlenofen wohlige Wärme. In früheren Jahren hat Albert Gottwald, der Hausherr, im benachbarten Bergwerk Graf Schwerin in Castrop-Rauxel gearbeitet, zuletzt auf Zeche Auguste Victoria in Marl. Nach 30 Jahren als Bergmann war 1995 Schluss. Beim Abschied vom Unternehmen habe sich ihm ein Versprechen seines Arbeitgebers ins Gedächtnis eingebrannt, erzählt der 77-Jährige: „Gottwald, du kriegst ein Leben lang deine Kohlen.“ Doch weil es nun anders kommt, gibt es Streit. „Wir werden im Stich gelassen“ Über Generationen hinweg war das Kohledeputat, die traditionelle Gratislieferung für die Belegschaft, ein Privileg der Bergleute. Sieben Tonnen Steinkohle pro Jahr standen aktiven Arbeitern in der Vergangenheit zu, bei Rentnern waren es meist 2,5 Tonnen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat auch die letzte deutsche Zeche, Prosper-Haniel in Bottrop, ihren Betrieb eingestellt, womit nach dem Willen des Bergbaukonzerns RAG auch das Deputat Geschichte sein soll – gemäß der Logik: „Wenn wir keine Kohle mehr fördern, können wir sie auch nicht verteilen.“ Albert Gottwald hingegen sagt, die Versorgung mit Gratis-Kohle sei fester Bestandteil seiner Altersvorsorge. Der Bergbaurentner sitzt am Esstisch in Castrop-Rauxel und blättert in Unterlagen. Im Schrank hinter ihm steht ein Bürgerliches Gesetzbuch, über der Sitzecke baumelt eine Grubenlampe. Gottwald ist erbost. „Es wird immer gesagt, kein Kumpel fällt ins Bergfreie“, schimpft er. „Aber die Bergleute, die noch mit Kohle heizen, fallen ins Bergfreie. Wir werden im Stich gelassen.“ Anwalt Kuhlmann vertritt rund 600 Kläger. Ein Tarifvertrag, auf den sich die Gewerkschaft IGBCE und die RAG geeinigt haben, sieht vor, dass die ehemaligen Bergleute statt des Kohledeputats eine Abfindung erhalten sollen. Nach Berechnungen des Rechtsanwalts Daniel Kuhlmann aus Datteln würde Gottwald einmalig knapp 2500 Euro erhalten. Mit Unterstützung des Juristen fordert Gottwald indes eine dauerhafte Belieferung mit Kohle oder rund 11.700 Euro als Ausgleich. Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 600 Kläger, die gegen die RAG vorgehen. Zum Vergleich: Anspruch auf eine Energiebeihilfe haben rund 100.000 ehemalige RAG-Beschäftigte. Tausende Kohleöfen glühen noch im Ruhrgebiet, meist in früheren Bergbausiedlungen. „Die von der RAG bisher angebotene Abfindung ist nicht angemessen“, urteilt Kuhlmann. „Eine Tonne Kohle kostet derzeit rund 480 Euro. Die Bergleute sollen aber nur 122 Euro pro Tonne als Energiebeihilfe bekommen. Das ist zu wenig.“ Viele ehemalige Bergleute oder Bergmannswitwen könnten es sich eben „nicht ohne weiteres leisten, vom alten Kohleofen auf eine neue Heizung umzustellen“. RAG bietet 15 Prozent mehr. Vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten hat die RAG allerdings bereits Recht bekommen. „Lediglich was die Höhe der Sonderzahlung betrifft, besteht noch Klärungsbedarf“, betont Unternehmenssprecher Christof Beike. Die RAG habe daher „aus prozessökonomischen Gründen“ bei allen anhängigen Verfahren eine pauschale Erhöhung von 15 Prozent angeboten. „Das Angebot der RAG, 15 Prozent mehr zu bieten, geht in die richtige Richtung“, sagt Kuhlmann zwar. Er fordert aber 25 Prozent. „Wir sind entschlossen, den Rechtsstreit notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen zu bringen, also auch bis vor das Bundesverfassungsgericht“, sagt der Rechtsanwalt. „Kommt es jetzt nicht zu einer Einigung, wird die RAG eine Klageflut erleben, die sie so noch nie erlebt hat.“ Albert Gottwald ist schon vor die Arbeitsgerichte in Herne und Hamm gezogen – bislang ohne Erfolg. Unterstützt durch eine Rechtsschutzversicherung, die seine Kosten trägt, zeigt er sich entschlossen, weiter zu kämpfen. „Ich will mein Recht“, sagt Gottwald." Link zum Artikel: WAZ

15.01.2019
08.11.2017
WELT vom 08.11.2017

"Landesarbeitsgericht verhandelt Klagen über Kohledeputate - amm (dpa/lnw) - Das Landesarbeitsgericht verhandelt heute zum sogenannten Kohledeputat. Hunderte Bergbaurentner ziehen in zweiter Instanz gegen den Zechenbetreiber RAG vor Gericht. Sie wehren sich gegen eine Umstellung der kostenlosen Kohlelieferungen auf Abfindungen. Die RAG will angesichts des auslaufenden Bergbaus ab 2019 keine Kohle mehr in Naturform abgeben. Schon jetzt gibt es für aktive Bergleute alternativ Bargeld in Form einer Energiebeihilfe. Rentner sollen aber grundsätzlich nur noch die Beihilfe bekommen. Die Kläger sind mit der Neuregelung nicht einverstanden. Auf dem Weltmarkt kostet die Tonne rund 400 Euro. In bar als Beihilfe gibt es pro Tonne 122,20 Euro. «Die Abfindung entspricht nicht dem Gegenwert des lebenslangen Kohlewertes, wie viele unsere Mandanten empfinden», sagt Anwalt Daniel Kuhlmann. Von den Deputat-Regelungen sind mehr als 100 000 Bergleute, Bergbaurentner und Hinterbliebene betroffen." Link zum Artikel: WELT

08.11.2017
24.10.2017
BILD vom 24.10.2017

"GERICHT MACHT TAUSENDEN BERGLEUTEN HOFFNUNG IM HEIZ-STREIT MIT DER RAG - Mehr Kohle für Kumpel- Muss die RAG ihren Bergleuten höhere Abfindungen fürs Kohle-Deputat zahlen? Seit 2015 schwelt ein Streit zwischen hunderten Bergleuten und dem Unternehmen mit Sitz in Herne. Grund für den Heiz-Zoff: 2018 läuft die Steinkohleförderung aus, und deshalb will die RAG – abgestimmt mit der Gewerkschaft IGBCE – aus der Versorgung mit Deputat-Kohle (siehe Info-Kasten) aussteigen. Für die Kumpel ist eine einmalige Abfindung vorgesehen. Doch dagegen haben einige Hundert Klage eingereicht, weil sie mit der Kohleversorgung im Alter fest geplant hatten. Und das Landgericht Hamm macht den Bergleuten Hoffnung… Einer von ihnen: Bernd Pötzinger (65) aus Dortmund, ehemaliger kaufmännischer Angestellter bei der RAG. Er heizt mit Deputat-Kohle. Weil er krank ist und vom Arzt verordnet besonders viel heizen muss, steht Pötzinger sogar eine extra Tonne Kohle (Tagespreis etwa 400 Euro) pro Jahr zu – die sogenannte „Tonne auf Attest“. Nach BILD-Informationen haben Tausende Bergleute Anspruch auf die Extra-Tonne. Und das könnte jetzt für die RAG teuer werden! Denn: Im laufenden Verfahren gab das Landesarbeitsgericht den Streitparteien jetzt einen Hinweis: Die Richter könnten entscheiden, dass auch die Extra-Tonne abgefunden werden muss! Pro Bergmann sind das bis zu 2300 Euro. Das würde für die RAG in die Millionen gehen… Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann (35, Dortmund) vertritt 700 Kumpel im Streit gegen die RAG. Sein Rat: „Der Anspruch muss geltend gemacht werden! Am besten per Einschreiben!“ Die RAG wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet. So läuft das mit dem Kohle-Deputat: Aktive Bergleute erhalten zum Heizen kostenlos bis zu sieben Tonnen Deputat-Kohle pro Jahr. Bei ehemaligen Kumpeln und bei Hinterbliebenen sind es 2,5 Tonnen pro Jahr. Wer nicht mit Kohle heizt, kann auch einen Geldbetrag (Energie-Beihilfe, 122 Euro je Tonne) wählen. Kumpel, die der Job krank gemacht hat, kriegen auf ärztliche Anordnung eine Tonne Kohle extra pro Jahr, die sogenannte „Tonne auf Attest”. Die dürften im Ruhrgebiet und in Ibbenbüren mehrere tausend Bergleute beziehen. Im Saarland gab es diese Extra-Tonne nicht." Link zum Artikel: BILD - Tobias Kindel

24.10.2017
14.04.2016
BILD vom 14.04.2016

"KOMMEN JETZT MASSENKLAGEN? Kumpel kämpfen vor Gericht ums Kohledeputat - Bochum – Jetzt geht's bei der RAG um die Kohle. Aber anders, als dem Konzern lieb sein dürfte… Immer mehr Bergleute klagen gegen die Entscheidung des Unternehmens, das althergebrachte Kohledeputat einzustellen und mit einer Einmalzahlung abzufinden. Am Donnerstag fanden vor dem Arbeitsgericht Herne erste Gütetermine zum Thema statt – insgesamt 600 Klagen bringt Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann(34) aus Dortmund auf den Weg. Darum geht's: Eigentlich bekamen ehemalige Bergleute und auch deren Hinterbliebene drei Tonnen Gratis-Kohle jährlich oder eine Energiebeihilfe – bis zum Lebensende! Ein neuer Tarifvertrag zwischen RAG und Gewerkschaft IGBCE aus dem vergangenen Jahr regelte aber mit Blick auf das Kohle-Aus 2018: Deputatkohle und Energiebeihilfe werden gegen eine Abfindung eingestellt. Vielen Kumpeln stinkt das! „Ein fauler Kompromiss. Das haben wir uns erarbeitet”, sagt zum Beispiel der ehemalige Steiger Thomas Willke(54). Auch er klagt. Beide Streitparteien waren sich vor Gericht zumindest in einem einig: Dass es bei 600 Klägern Sinn macht zu prüfen, ob Musterprozesse geführt werden können." Link zum Artikel: BILD -Tobias Kindel

14.04.2016
13.04.2016
Saarbrücker Zeitung vom 13.04.2016

"Heißer Streit um Hausbrand für Bergleute - Saarbrücken Auf die RAG rollt eine Klagewelle zu. Hunderte frühere Bergleute halten die einmalige Abfindung für zu gering, die sie künftig statt einer jährlichen Kohlelieferung erhalten sollen. Bislang beteiligt sich offenbar kein Saarländer an den Klagen. Das kann sich aber ändern. Der Kampf um die Kohlegruben im Saarland ist zwar vorbei. Der Bergbau ist Geschichte. Doch als Spätfolgen gibt es neue Auseinandersetzungen. Es geht um die Neuregelung des tariflichen Anspruchs auf sogenannte Kohledeputate, auf die sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) und der Gesamtverband Steinkohle im vergangenen Jahr verständigt haben. Tausende ehemalige Bergleute, Rentner und Witwen sind betroffen. Diese Einigung um den Hausbrand der Bergleute hat nun einen Rechtsstreit entfacht. Viele ehemalige Bergleute wehren sich dagegen, dass der jährliche Anspruch auf Kohlelieferungen in eine einmalige Abfindung umgewandelt wird. Bis zu 7,5 Tonnen stehen derzeit noch einem aktiven Bergmann pro Jahr zu, 2,5 Tonnen sind es für Rentner . Heute ist der erste Gerichtstermin am Amtsgericht Herne, nachdem der Dortmunder Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vor einigen Wochen die ersten 50 Klagen an den Arbeitsgerichten in Herne und Rheine eingereicht hat. Die Umwandlung des Kohledeputats in eine einmalige Abfindung hält er für "juristisch problematisch, insbesondere bei Rentnern". Seiner Klagewelle gegen den Bergbaukonzern RAG haben sich bisher über 400 frühere Bergleute angeschlossen. Kuhlmann hat auch eine Mandantenliste für Saarländer geöffnet. Denn abgesehen davon, dass noch einige hundert Saarländer in Ibbenbüren arbeiten, waren nach Angaben der RAG zu Beginn dieses Jahres noch etwa 7000 Saarländer bezugsberechtigt. Etwa 4000 von ihnen bezogen zu diesem Zeitpunkt noch Kohle. Dabei hat die RAG seit Mai vergangenen Jahres die Abfindungen gezahlt. Wie hoch die Summe der bereits gezahlten Abfindung ist, darüber will die RAG keine Angaben machen, teilt aber mit, dass es Anfang 2015 noch insgesamt 115 000 Bezugsberechtigte gab, davon etwa 15 000 an der Saar. Dietmar Geuskens, Bezirksleiter der IG BCE, sagt: "Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier im Saarland keine einzige Klage." Für die Gewerkschaft sei die Neuregelung annehmbar und gerecht. Da ab 2019 keine eigene Kohle mehr gefördert wird, müsste die RAG die Kohle importieren, um sie an die Bezugsberechtigten zu liefern. Aufgrund des politisch beschlossenen Ausstiegs aus dem Steinkohlenbergbau klingt die Neuregelung plausibel, sagt Kuhlmann. Doch sie hätte zur Folge, "dass die Änderungen mit drastischen Kürzungen der Leistungen, insbesondere mit dem Wegfall des Kohledeputats verbunden sind". Dabei ist der Hausbrand "als rentenrechtlicher Anspruch einzustufen", sagt der Anwal t. Auf Anfrage der Grünen-Fraktion hatte auch die Bundesregierung erklärt, dass für ausgeschiedene Mitarbeiter der RAG in puncto Deputate Bestandsschutz bestehe. Geuskens stimmt dem zu: "Juristisch ist der Hausbrand als Betriebsrente zu sehen." Diese könne aber einseitig vom Arbeitgeber gekündigt werden, "wenn sie geringer als 30 Euro monatlich ist". So sei das Vergehen der RAG legitim. Nur bei wenigen Rentnern liege die monatliche Energiebeihilfe darüber. Dann, so Geuskens, bräuchte man deren Einverständnis für die Abfindung." Link zum Artikel: Saarbrücker Zeitung

13.04.2016
11.12.2015
DerWesten 11.12.2015

"Dortmunder Anwalt kämpft um Kohlevorrat für Bergleute Wenn 2018 die letzte Zeche schließt, soll es auch keine Kohledeputate mehr geben, stattdessen eine Art Abfindung. Dagegen klagt ein Dortmunder Anwalt. Dortmund. "Kohledeputate" - das sind Zahlungen an aktive oder ehemalige Bergleute. Sie bekommen mehrere Tonnen Kohle oder alternativ Geld für die Heizkostenabrechnung. Doch 2018 - wenn die letzte Zeche schließt - soll es auch keine Kohledeputate mehr geben, stattdessen eine Art Abfindung. Dagegen klagt nun ein Dortmunder Anwalt. Die Steinkohle-Förderung endet 2018, wenn die letzte Zeche schließt. Dann liefert die RAG kein Kohledeputat (auch Hausbrand genannt) mehr. Kumpel, die dann nicht in Rente sind, erhalten bis zum Rentenalter noch die Energiebeihilfe - dann wird auch diese gestrichen. Höhe der Abfindung variiert je nach Lebensalter Stattdessen erhalten alle Bergbau-Rentner und Witwen einmalig eine Abfindung. So haben es im Tarifvertrag für den Steinkohlebergbau im Frühjahr die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Gesamtverband Steinkohle ausgehandelt. Im Sommer erhielten laut RAG schon alle Rentner und Witwen, die bislang die Energiebeihilfe bekamen, eine Abfindung des Unternehmens. Deren Höhe variiert je nach Lebensalter und weiteren Faktoren. Viele Kumpel sind nicht zufrieden mit dem, was die IG BCE ausgehandelt hat. Sie fürchten, dass ihre Abfindung weniger wert ist als die lebenslange jährliche Beihilfe oder die Kohlelieferungen. Bisher gezahltes Kohledeputat Aktive Bergleute: 7,5 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 900 Euro) Ehemalige Arbeiter: 2,5 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 300 Euro) Angestellte: 3 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 360 Euro) Aus Sicht des Dortmunder Rechtsanwalts Daniel Kuhlmann handelt es sich bei den Kohledeputaten juristisch um Betriebsrenten: "Diese sind durch das Betriebsrentengesetz geschützt und müssen bis zum Lebensende gezahlt werden." Die Abfindungen sollten rechtlich in Ordnung sein - Kuhlmann findet ihre Berechnung trotzdem intransparent. Klage vielleicht schon im Januar Er hat in den vergangenen Wochen Bergleute bei mehreren Veranstaltungen informiert. In Ibbenbüren, wo 2018 die Anthrazit-Zeche der RAG als letztes Bergwerk schließt, aber auch in Dortmund, wo 50 Kumpel teilnahmen. In den nächsten Tagen verschickt Kuhlmann die Einsprüche von 200 Bergbau-Rentnern an die RAG, rund 50 davon seien aus Dortmund. Dortmund von untenDie Einsprüche seien die Voraussetzung dafür, um womöglich klagen zu können. Kuhlmann möchte aber zunächst noch einmal das Gespräch mit der RAG suchen. Bleibe das erfolglos, "könnte im Januar eine Klage starten". RAG-Sprecher Christof Beike teilt mit, dass der Tarifvertrag "natürlich durch die Gerichte überprüft werden kann". Ein Verstoß liege aus RAG-Sicht aber nicht vor. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen steht, dass die RAG 2014 noch über 145.000 aktiven und ehemaligen Mitarbeitern Kohle lieferte oder die Energiebeihilfe zahlte. Das kostete das Unternehmen 61 Millionen Euro. Weil die RAG staatliche Subventionen erhält, kritisierten die Grünen im Bundestag die Kohledeputate auf Kosten der Steuerzahler." Link zum Artikel: DerWesten

11.12.2015
18.11.2015
Westfälische Nachrichten vom 18.11.2015

"Drei Fragen an: ... Daniel Kuhlmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht: Herr Kuhlmann, wenn man einer Gewerkschaft das Mandat erteilt, in seinem Namen einen Tarifabschluss zu treffen, auf welcher Grundlage kann man gegen diesen Abschluss klagen? - Daniel Kuhlmann: an hat der Gewerkschaft das Mandat erteilt, zu verhandeln. Das heißt aber nicht, dass man mit dem Ergebnis zufrieden ist. Hier stellt sich die Frage, ob der alte Tarifvertrag, der das Kohledeputat vorgesehen hat, einfach so durch Ausgleichszahlungen abgelöst werden darf. Da haben wir Bedenken. Was spricht denn rein rechtlich gegen diese Einmalzahlung? - Kuhlmann: Bei dem Kohledeputat handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, und das Gesetz sieht vor, dass man die so zu leisten hat, wie sie ursprünglich geleistet worden sind. Nur in Ausnahmefällen darf man das Ganze durch eine Einmalzahlung auslösen. Es ist zweifelhaft, ob diese Ausnahmevoraussetzungen hier vorliegen. Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten? - Kuhlmann: Mit Sicherheit kann man das so nicht beurteilen. Weil es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, kann man schon sagen, dass dieses Vorgehen Ausnahmecharakter hat. Ich sehe schon Erfolgsaussichten, dagegen vorzugehen." Link zum Artikel: Westfälische Nachrichten

18.11.2015
18.11.2015
Westfälische Nachrichten vom 18.11.2015

"Die Kumpel wollen ihre Kohle - Der dieses Jahr verabschiedete Tarifvertrag für die Beschäftigten im Steinkohlebergbau sorgt für Streit. Der sieht – vereinfacht formuliert – eine Streichung des Kohledeputates nach 2018 vor. Betroffen davon sind natürlich auch die Bergleute in Westerkappeln. Eigentlich, so hatte es Jürgen Knibutat angekündigt, wollte er nur zehn Minuten sprechen. Am Ende wurde es aber eine satte halbe Stunde. Allein daran mag man erkennen, wie sehr den Ex-Betriebsratsvorsitzenden der Ibbenbürener Zeche die Sache beschäftigte. Die Sache, das ist der dieses Jahr verabschiedete Tarifvertrag für die Beschäftigten im Steinkohlebergbau. Der sieht – vereinfacht formuliert – eine Streichung des Kohledeputates nach 2018 vor. Betroffen davon sind natürlich auch die Bergleute in Westerkappeln. Stattdessen soll es 2019 eine Einmalzahlung als Abfindung geben. Deren Höhe aber bleibt hinter den aus dem Deputat resultierenden Ansprüchen zurück, haben Kumpel errechnet und finden das ein mächtig schlechtes Geschäft für sie. Und das fand offenbar nicht nur der alte Gewerkschaftskämpe Knibutat. Der Einladung der Interessengemeinschaft (IG) „pro Deputatkohlen“ zu einer Informationsveranstaltung in die Mettinger Gaststätte Bergeshöhe folgten jetzt weit mehr als 200 Leute. Viele von ihnen älteren Semesters, aber auch jüngere Kumpel - und soweit zu sehen alle sauer. Ihr Ärger richtete sich aber nicht nur gegen ihren (alten) Arbeitgeber, sondern auch gegen die Gewerkschaft IG BCE. Der Wort „verarscht“ fiel da mehr als einmal. Die Forderungen der IG sind klar: Anspruch auf Deputatkohle auch nach 2018, wenn eine Kohleheizung vorhanden ist und Beibehaltung des lebenslangen Anspruchs, Hausbrandkohle für den Energiebedarf zum Landabsatzpreis zukaufen zu können. Für diese beiden Punkte, so Knibutat, habe es Zusagen ihres Arbeitgebers gegeben. Weiter wird auch für die sogenannten Stichtagsbetroffenen Deputatkohle oder Energiebeihilfe gefordert. Einmalzahlungen in Form von Energiebeihilfen (für Rentner ohne Kohleheizung) sollen länger und einheitlicher gezahlt werden - und nicht vom Alter abhängig gemacht werden. Ibbenbüren hatte einen schlechteren Tarifvertrag als andere Bergwerke, so Knibutat. Deshalb habe man ja auch die Sonderregelung mit der Deputatkohle – erkauft durch Lohnverzicht. „Rücklagen für Deputatkohle und Energiebeihilfe sind geschaffen worden. Das Geld war da“, sagte Knibutat weiter, der die Verantwortlichen hart anging. „RAG und IG BCE wollen sich aus der Verantwortung stehlen.“ Der Dortmunder Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, informierte über juristische Aspekte der Angelegenheit und eine mögliche Klage. „Unser Ziel ist nicht die Konfrontation, sondern, dass die Interessen der Bergleute verstanden werden.“ Geschehe das nicht, dann müsse man eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Kuhlmanns zentrales Argument: Deputatkohle ist eine Betriebsrente. „Die kann ich nicht einfach entziehen.“ Schon gar nicht für Rentner, denn da habe die Gewerkschaft gar kein Mandat mehr, sondern „nur im laufenden Arbeitsverhältnis“. Er könne auch nicht nachvollziehen, warum so eine Einigung getroffen worden sei. Betriebsrenten müssten so wie vereinbart bis an das Lebensende gezahlt werden. Nur für Bagatellfälle sehe das Gesetz eine Ausnahme vor. „Ob Deputatkohle eine Bagatelle ist, das wage ich zu bezweifeln“, sagte der Anwalt. Und wenn eine Abfindung rechtlich in Ordnung sei, bleibe die Frage, in welcher Höhe. „Die Berechnung ist dubios.“ Bei den bisherigen Infoveranstaltungen im Ruhrgebiet hätten sich 500 Interessenten für das Projekt gemeldet, beim Info-Abend in Mettingen, so Kuhlmann, seien 200 dazugekommen. Auch das ist ein Indiz dafür, wie sehr die Kumpe getroffen sind." Link zum Artikel: Westfälische Nachrichten

18.11.2015
06.07.2015
DerWesten vom 06.07.2015

"Kohledeputat: Sammelklage gegen RAG wird vorbereitet - Anfang Juli war das Geld auf dem Konto der Bergbau-Rentner und -Witwen: Die Abfindung, mit der alle Ansprüche aus dem Kohledeputat abgegolten sind. Möglicherweise beschäftigen sich demnächst Arbeitsgerichte mit dem Vorgang. Ein Dortmunder Anwaltsbüro bereitet eine Sammelklage gegen die RAG vor. Das Kohledeputat, das wahlweise als Energiebeihilfe in bar ausgezahlt worden ist, ist aus der Sicht von Anwalt Daniel Kuhlmann wie eine Betriebsrente anzusehen. Der neue, zwischen dem Steinkohle-Verband und der Gewerkschaft IG BCE ausgehandelte Tarifvertrag greift nach Einschätzung des Juristen unzulässigerweise in die bestehende Rentenanwartschaft ein. „Das halten wir für unverhältnismäßig“, sagt Kuhlmann. 330 Betroffene haben sich nach seinen Angaben der Sammelklage bereits angeschlossen. Die einmalige Abfindungszahlung basiert auf komplizierten finanz- und versicherungsmathematischen Grundlagen. Dabei spielen, so die RAG, u. a. das Lebensalter und die individuelle Anspruchshöhe eine Rolle. Ein konkretes Beispiel: Eine 79-jährige Rentnerin aus Herten hat bislang jährlich 380 Euro Energiebeihilfe erhalten. Jetzt ist sie mit 2208 Euro abgefunden worden. Die Summe entspricht also einer Bezugsdauer von knapp sechs Jahren. Im siebten Jahr müsste die Rentnerin ihre Energierechnung ohne Zuschuss begleichen. Nach Meinung von Daniel Kuhlmann ist die Berechnungsformel grundsätzlich „extrem undurchsichtig“ und das Ergebnis in der Höhe „nicht plausibel“. Der Dortmunder Anwalt rät Betroffenen, die Abfindung zunächst einmal anzunehmen, aber bei der RAG vorsorglich schriftlich Widerspruch einzulegen. Das Klageverfahren, das Daniel Kuhlmann anstrebt, könne sich über mehrere Instanzen erstrecken und Jahre dauern. Die Neuregelung des Kohledeputats ist eine Folge des Ausstiegs aus der Steinkohlenförderung." Link zum Artikel: DerWesten

06.07.2015
27.03.2015
DerWesten vom 27.03.2015

"Bergleute siegen im Streit um Personalabbau gegen die RAG - Im Streit um den Personalabbau bei der RAG haben die Bergleute einen Sieg errungen. Auch das Bundesarbeitsgericht stellte sich auf ihre Seite. Herne. Die Bergleute, die im Zuge des Ausstiegs aus der deutschen Steinkohleförderung gegen das Regelwerk zum Personalabbau bei der RAG geklagt hatten, haben auf ganzer Linie gesiegt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den Verfahrensparteien in einem Hinweis, der der WAZ vorliegt, mitgeteilt, dass die Versetzungen der Kumpel in ein sogenanntes Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (MEC) unwirksam sind, weil sie den Kündigungsschutz verletzen. Zuvor hatten bereits die Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf und Hamm im Sinne der Bergleute geurteilt. Dagegen hatte die RAG am Bundesarbeitsgericht Revision eingelegt. Das ist der Hintergrund des juristischen Tauziehens: Um den Ausstieg aus der deutschen Steinköhleförderung personell zu bewerkstelligen, handelte die RAG mit Unternehmenssitz in Herne mit der Gewerkschaft IGBCE den „Tarifvertrag Beendigung deutscher Steinkohlebergbau“ aus. Ziel war es, die Arbeitsplätze möglichst sozialverträglich abzubauen. „Versuch der Zwangsvermittlung“ Zentraler Bestandteil ist das MEC. Ende 2012 versetzte die RAG mehr as 1500 Bergleute in das MEC, weil diese noch nicht alt genug waren, um in den Vorruhestand zu gehen. Aufgabe des MEC ist es, den Beschäftigten neue Arbeitsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Allerdings: Sollten die Kumpel eine angebotene Stelle ablehnen, erhielten sie beim ersten Mal eine Abmahnung, beim zweiten Mal die Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine Umgehung des Kündigungsschutzes. Die Begründung: Die Beschäftigten hätten sich nicht gegen die Versetzung in das MEC wehren können. Darüber hinaus hätten sie im MEC selbst die Pflicht, an der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mitzuwirken, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt für sie noch Beschäftigungsbedarf besteht. Auf diese Weise wird nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts der Kündigungsschutz ausgeschaltet. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der rund 100 Bergleute vertreten hat, sieht das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center als gescheitert an. „Dies war ein Versuch der Zwangsvermittlung“, so Kuhlmann im Gespräch mit der WAZ-Redaktion. Von einem Unternehmen, dass Subventionen in Milliardenhöhe vom Steuerzahler erhielt, hätte ein rechtmäßiges Konzept erwartet werden dürfen und zudem echte Hilfestellungen für die betroffenen Mitarbeiter, für die Zeit nach 2018 – dem Ende der Steinkohleförderung. RAG kündigt die Auflösung des Mitarbeiter-Entwicklungs-Centers an Die RAG teilte gestern mit, dass sie das MEC beenden wird. Aus Sicht der RAG hat das MEC „nicht nur seinen Zweck erfüllt, sondern auch die Erwartungen aller Beteiligten übertroffen. Angesichts dieser überaus erfreulichen Situation ist eine Fortführung des MEC nun nicht länger notwendig“. Die RAG stehe in einer langen Tradition einer in besonderer Weise den sozialen Belangen der Mitarbeiter verbundenen Sozialpartnerschaft. Seit 2007 hätten mehr als 20 000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Knapp 2300 davon hätten seitdem neue Perspektiven außerhalb der RAG gefunden. Hilfreich dabei sei das MEC gewesen. Von dort aus seien Mitarbeiter entsprechend qualifiziert und weitervermittelt worden. Die RAG hatte sich verpflichtet, allen eine neue Perspektive außerhalb des Bergbaus anzubieten. Auch die Arbeitsgerichte hätten in ihren bisherigen Entscheidungen die Anstrengungen der Tarifparteien gewürdigt, eine sozialverträgliche Lösung für die Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus zu vereinbaren. Einige hätten aber die im Tarifvertrag vorgesehene Verpflichtung, sich in ein neues Arbeitsverhältnis bewerben zu müssen, als Überschreitung der den Tarifparteien zustehenden Regelungskompetenz angesehen, was zur Unwirksamkeit des Tarifvertrages führe. Da diese Frage aber mit der Auflösung des MEC nicht mehr klärungsbedürftig sei, werde die RAG ihre Revision beim Bundesarbeitsgericht zurückziehen, kündigte die RAG an." Link zum Artikel: DerWesten

27.03.2015
20.06.2014
BILD 20.06.2014

"Gericht kassiert Betriebsratswahl für Zeche Auguste Victoria - Das Arbeitsgericht Herne hat am Freitag die Betriebsratswahl für die Marler Zeche Auguste Victoria vom März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin. Grund seien «gravierende formelle Verstöße», sagte der Dortmunder Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehrere Kläger gegen die Wahl vertritt. Die Entscheidung kann beim Landesarbeitsgericht angefochten werden, vorerst bleibt der Betriebsrat im Amt. Auguste Victoria mit rund 3000 Beschäftigten zählt zu den letzten Steinkohlezechen in Deutschland und soll Ende 2015 geschlossen werden. Die bevorstehende Schließung gilt auch als Hintergrund für den Streit um die Wahl." Link zum Artikel: BILD

20.06.2014
02.03.2014
DerWesten vom 02.03.2014

"RAG-Kumpel erringen Etappensieg im Streit um Personalabbau - Im gerichtlich ausgetragenen Streit um Personalabbau zwischen Bergleuten und der RAG haben die Kumpel einen Etappensieg errungen. Auch das Landesarbeitsgericht Hamm sieht im Regelwerk des Unternehmens zum Personalabbau einen Verstoß gegen den Kündigungsschutz. Beendet ist die Sache damit wohl nicht. Herne. Die Bergleute, die im Zuge des Ausstiegs aus der Steinkohleförderung gegen das Regelwerk zum Personalabbau bei der RAG geklagt hatten, sind auf ganzer Linie erfolgreich. Auch das Landesarbeitsgericht in Hamm gab ihnen Recht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Herne die Klagen von 49 Bergleuten abgewiesen. Dagegen hatte deren Anwalt Daniel Kuhlmann Berufung eingelegt. Mit Erfolg. Die Richter in Hamm hoben die Herner Urteile auf. Zuvor hatten die Arbeitsgerichte in Gelsenkirchen, Wesel und Rheine den Klägern Recht gegeben. Dagegen hatte die RAG Berufung eingelegt, die aber vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf abgewiesen worden war. Letzte Instanz: Bundesarbeitsgericht - Worum geht in diesem Streit? Um den Ausstieg aus der Kohle personell zu bewältigen, handelte die Herner RAG als Arbeitgeber und die Gewerkschaft IGBCE den „Tarifvertrag Beendigung deutscher Steinkohlebergbau“ aus, um die Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen. Zentraler Bestandteil: das Mitarbeiter Entwicklungs Centrum (MEC). Ende 2012 sprach die RAG für mehr als 1500 Beschäftigte die Versetzung in das MEC aus. Doch etwa 100 wehrten sich gegen diese Versetzung mit Klagen vor verschiedenen Arbeitsgerichten. Sie halten die Arbeitsweise des MEC ist unfair. Warum seine Mandanten dieser Auffassung sind, erläutert Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehr als 100 Bergleute vertritt. „Aufgabe des MEC ist es, neue Arbeitsplätze oder Qualifizierungen anzubieten. Doch das können Leiharbeitsstellen sein.“ Und: Wer ein Angebot ablehne, erhalte eine Abmahnung, beim zweiten „Nein“ die Kündigung. Die Richter sehen einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz. „Das soll Arbeitnehmer davor schützen, dass das Arbeitsverhältnis nicht willkürlich beendet oder zentrale inhaltliche Vorschriften einseitig und willkürlich geändert werden“, heißt es etwa in der Gelsenkirchener Urteilsbegründung. Allerdings: Da eine Revision zugelassen ist, wird sich wohl demnächst das Bundesarbeitsgericht mit diesem Thema beschäftigen. Die RAG hat bereits angekünigt, bis nach Erfurt ziehen. Und: Der Tarifvertrag zum Ausstieg aus der Steinkohleförderung ist bis auf die Versetzungproblematik nicht betroffen. Bergleute, die nicht gegen ihre Versetzung geklagt haben, bleiben beim MEC. RAG und IGBCE halten die Regelungen für „sozial ausgewogen und richtig“ Sowohl die RAG als auch die Gewerkschaft IGBCE, die den Tarifvertrag zur Beendigung des deutschen Steinkohlebergbaus maßgeblich ausgehandelt haben, betonen, dass sie dieses Regelwerk trotz der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte für richtig halten. „Wir halten den Tarifvertrag nach wie vor für richtig, richtig gut im Sinne der Bergleute“, sagte IGBCE-Sprecher Christian Hülsmeier auf WAZ-Nachfrage. Nach seiner Einschätzung seien die Klagenden vermutlich nicht so gut beraten. Er habe Zweifel, ob sie am Ende besser dastehen. Ganz ähnlich äußert sich die RAG: „Trotz der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte gegen die RAG hält die RAG die mit den Sozialpartnern vereinbarten Regelungen unverändert für sozial ausgewogen und richtig. Diese Auffassung werden wir auch bis zum Bundesarbeitsgericht vertreten.“ Der Klägervertreter, Daniel Kuhlmann sagt: „Sozialverträgliche Personalmaßnahmen sehen anders aus. Das große Ganze mag im Vordergrund stehen, aber nicht auf Kosten einer Minderheit." Link zum Artikel: DerWesten

02.03.2014
14.01.2014
24Vest.de vom 14.01.2014

"Bergleute klagen gegen die RAG - Auf Zeche Auguste Victoria gehen 2015 die Lichter aus, der restliche Bergbau hat nur noch bis 2018 Bestand. Doch was passiert dann mit den vielen tausend Bergleuten? Die RAG hat da ein Konzept, das aber rechtswidrig sein könnte, sagt zumindest Anwalt Daniel Kuhlmann. Bei den meisten Bergleuten ist die Sache relativ einfach: Sie werden in den Vorruhestand geschickt. Was aber soll mit den 1700 Kumpeln passieren, die noch zu jung dafür sind? Dazu wurde zwischen der IGBCE und dem Gesamtverband Steinkohle ein Tarifvertrag ausgehandelt. Der sieht unter anderem vor, dass alle, die vor dem 1.1.1973 geboren worden sind, in den Vorruhestand gehen dürfen, die anderen nicht. Wer jünger ist, soll bis 2018 in einen neuen Job vermittelt werden. Alleine diese Regelung ist für den Dortmunder Fachanwalt Daniel Kuhlmann gegen das Gesetz. Denn das Geburtsdatum alleine sei kein Kriterium, nach dem so etwas entschieden werden dürfe. Hinzu kommen noch weitere Regelungen, wie beispielsweise jene, die das so genannte "Mitarbeiterentwicklungscenter" (MEC) betreffen. Da geht es unter anderem um "Zwangsversetzungen" und erhebliche Gehaltseinbußen, so Kuhlmann. Deshalb hat der Anwalt mehr als 100 Klagen gegen die RAG bereits auf den Weg gebracht." Link zum Artikel: 24Vest.de

14.01.2014
17.11.2013
MarlAktuell vom 17.11.2013

"Vest. „Niemand fällt ins Bergfreie.“ Ein Spruch, der den Bergleuten auch in der letzten Phase des Bergbaues noch immer Sicherheit signalisiert. In Wirklichkeit ist das Arbeitsverhältnis kompliziert. Jetzt hat die RAG vor dem Landesarbeitsgericht einen Prozess um die Zwangsversetzung von Bergleuten verloren. Rund 100 wehren sich derzeit gegen ihre Versetzung in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (MEC). Die Arbeitsgerichte in Gelsenkirchen und Wesel gaben ihnen Recht, in Herne wurden ihre Klagen abgewiesen. Weil der Bergbau in absehbarer Zeit ausläuft (in Marl bereits 2015) hatten die IGBCE und die RAG einen Tarifvertrag zur Gestaltung sozialverträglicher Maßnahmen vereinbart. Aber sind sie mit dem Arbeitsrecht zu vereinbaren? Ein Dortmunder Anwalt vertritt rund 100 Mandanten, der Schriftverkehr wuchs auf 12.500 Seiten an, es geht um Altersdiskriminierung und um 1,7 Millionen Euro. Je nach Zechenstandort waren bislang drei Arbeitsgerichte zuständig. Die RAG verlor in Gelsenkirchen und Wesel und hatte Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht urteilte zu Gunsten der Bergleute und kritisierte die Herner Richter. Sie hätten am Sachverhalt vorbei geprüft, berichtet der Dortmunder Anwalt Daniel Kuhlmann. Das Landesarbeitsgericht meint, man könne die Bergleute nicht dazu verpflichten, aktiv an der Auflösung des eigenen Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. Anwalt Kuhlmann geht davon aus, dass die RAG wiederum in Revision gehen wird und das Verfahren am Bundesarbeitsgericht in Erfurt weitergeht." Link zum Artikel: MarlAktuell

17.11.2013
27.10.2013
DerWesten vom 27.10.2013

"Kumpel siegen vor Landesarbeitsgericht in Düsseldorf - Es rumpelt weiter beim Stellenabbau in Folge des Ausstiegs aus der deutschen Steinkohleförderung. Nun hat auch das Landesarbeitsgericht (LAG ) in Düsseldorf in zweiter Instanz den Bergleuten Recht gegeben. Sie hatten gegen die Versetzung durch die RAG geklagt. Herne. Es rumpelt weiter beim Stellenabbau in Folge des Ausstiegs aus der deutschen Steinkohleförderung. Nun hat auch das Landesarbeitsgericht (LAG ) in Düsseldorf in zweiter Instanz den Bergleuten Recht gegeben. Diese hatten sich mit Klagen vor verschiedenen Arbeitsgerichten gegen eine Versetzung gewehrt. Doch die Rechtslage bleibt unübersichtlich, der Streit wird die Richter weiter beschäftigen. Was ist der Hintergrund dieser Auseinandersetzung zwischen den Kumpeln und ihrem Arbeitgeber RAG? Um den Ausstieg aus der Kohle personell zu bewältigen, handelte die Herner RAG als Arbeitgeber und die Gewerkschaft IGBCE den „Tarifvertrag Beendigung deutscher Steinkohlebergbau“ aus, um die Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen. Zentraler Bestandteil: das Mitarbeiter Entwicklungs Centrum (MEC). Ende 2012 sprach die RAG für mehr als 1500 Beschäftigte die Versetzung in das MEC aus. RAG siegt vor Arbeitsgericht Herne Doch etwa 100 wehrten sich gegen diese Versetzung mit Klagen vor verschiedenen Arbeitsgerichten. Sie fühlten sich verschaukelt, sagte ein Kumpel, der sich Kazim Yilmaz nennt, aber seinen echten Namen nicht nennen wollte. „Die Arbeitsweise des MEC ist unfair.“ Warum seine Mandanten dieser Auffassung sind, erläutert Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehr als 100 Bergleute vertritt. „Aufgabe des MEC ist es, neue Arbeitsplätze oder Qualifizierungen anzubieten. Doch das können Leiharbeitsstellen sein.“ Und: Wer ein Angebot ablehne, erhalte eine Abmahnung, beim zweiten „Nein“ die Kündigung. Die Richter des LAG schlossen sich der Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen an und wiesen die Berufung der RAG ab. Sie sehen einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz. „Das soll Arbeitnehmer davor schützen, dass das Arbeitsverhältnis nicht willkürlich beendet oder zentrale inhaltliche Vorschriften einseitig und willkürlich geändert werden“, heißt es in der Gelsenkirchener Urteilsbegründung. Die RAG wollte die LAG-Entscheidung (eine Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen) nicht kommentieren. „Wir wollen uns erst die Begründung anschauen“. Allerdings hatte die RAG in der Vergangenheit betont, dass die Regelwerke in der Tradition stehen, den Personalabbau ausschließlich sozialverträglich zu gestalten. Beim Arbeitsgericht Herne schloss man sich der RAG-Sicht an und wies die Klagen der Kumpel ab. Kuhlmann hat bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. Fortsetzung folgt also..." Link zum Artikel: DerWesten

27.10.2013
22.10.2013
IVZ-aktuell vom 22.10.2013

"Landesarbeitsgericht bestätigt 15 RAG-Urteile - Berufungen abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Berufungsanträge der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH abgelehnt. Damit bleibt die Versetzung von Mitarbeitern in das sogenannte Mitarbeiter-Entwicklungs-Center unwirksam." Link zum Artikel: IVZ-aktuell

22.10.2013
17.10.2013
IVZ-aktuell vom 17.10.2013

"RAG verliert vorm Arbeitsgericht - Versetzung unwirksam. Überraschende Entscheidung: Die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH hat vor dem Arbeitsgericht Rheine eine Niederlage einstecken müssen. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung war in ein sogenanntes Mitarbeiter-Entwicklungs-Center versetzt worden. Dagegen wehrte sich die Frau nun mit Erfolg." Link zum Artikel: IVZ-aktuell

17.10.2013
20.05.2013
DerWesten vom 20.05.2013

"Bergleute siegen bei geplanten Versetzungen vor Gericht gegen die RAG - Bergleute der RAG können einen ersten Erfolg im juristischen Tauziehen mit ihrem Arbeitgeber verzeichnen. Die Kumpel wehren sich gegen die Versetzung in ein Mitarbeiter-Entwicklungszentrum. Arbeitsrichter in Wesel und Gelsenkirchen sehen darin einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz und erklärten die Versetzungen für unwirksam. Herne. Im juristischen Tauziehen um den Stellenabbau im Zuge des Ausstiegs aus der deutschen Steinkohleförderung haben die Bergleute, die gegen die RAG geklagt hatten, in erster Instanz Recht bekommen. In rund einem Dutzend Fälle entschieden Richter an den Arbeitsgerichten in Wesel und Gelsenkirchen, dass die Versetzung der Kumpel in das sogenannte Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (MEC) unwirksam ist. Worum geht es bei dem Rechtsstreit der Bergleute mit der RAG, die ihren Sitz am Shamrockring hat? Um den Kohleausstieg personell zu bewältigen, handelten die RAG als Arbeitgeber und die Gewerkschaft IGBCE einen sogenannten „Tarifvertrag Beendigung deutscher Steinkohlebergbau“ aus, um die Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen. Zentraler Bestandteil dieses Prozesses: das MEC. Ende 2012 sprach die RAG für mehr als 1500 Bergleute die Versetzung in das MEC aus. „Aufgezwungene Fürsorge“ - Rund 100 von ihnen klagten dagegen vor verschiedenen Arbeitsgerichten. Sie betrachten die Arbeitsweise des MEC als unfair, so der Dortmunder Anwalt Daniel Kuhlmann, der die Bergleute vertritt. Die Aufgabe des MEC ist es, den RAG-Beschäftigten neue Arbeitsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Allerdings bestünde die Möglichkeit, dass dies Leiharbeitsstellen seien, so Kuhlmann. Dies sei eine Verschlechterung. Lehnten die Kumpel ein Angebot ab, erhielten sie nach dem Bestimmungen des Rationalisierungstarifvertrags eine Abmahnung, beim zweiten „Nein“ die Kündigung. „Meine Mandanten wollen im Bergbau weiterarbeiten, bis die Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen“, sagt Kuhlmann im Gespräch mit der WAZ. Auch wenn die Zukunft dann ungewiss sei. Die Versetzung sei eine aufgezwungene Fürsorge mit ungewissen Bedingungen. Die Richter folgten in den vorliegenden Entscheidungen der Argumentation der Bergleute. In den Regelungen zum MEC sehen sie einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz. Das soll „Arbeitnehmer davor schützen, dass das Arbeitsverhältnis nicht willkürlich beendet oder zentrale inhaltliche Vorschriften einseitig und willkürlich geändert werden“, heißt es in einer Urteilsbegründung. Doch genau dies geschehe mit der Verpflichtung der Bergleute, sich ab dem Zeitpunkt der Versetzung auf andere zumutbare Arbeitsplätze vermitteln zu lassen. RAG kündigt Berufung gegen die Entscheidungen an. Trotz der Entscheidungen der Arbeitsgerichte hält die RAG am Regelwerk fest, weil sie es für sozial ausgewogen hält. Die RAG kündigt an, Berufung einzulegen. „Mit dem Regelwerk zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 wurde ein ausgewogenes und sozialverträgliches Verhältnis von Rechten und Pflichten für alle Personengruppen geschaffen“, heißt es in einer Stellungnahme der RAG. Der Gesamtverband Steinkohle, die Gewerkschaft IGBCE sowie die Unternehmensleitung und die Mitbestimmung der RAG verfolgten damit nach alter Bergbautradition das Ziel, dass „keiner ins Bergfreie fällt“. Die RAG habe alle Anstrengungen unternommen, Mitarbeitern, die kein Anrecht auf Anpassungsgeld haben, durch eine Versetzung in das MEC eine zumutbare Beschäftigung außerhalb des Bergbaus und somit Zukunftsperspektiven zu eröffnen. „Grundsätzlich würdigte beispielsweise auch das Arbeitsgericht Gelsenkirchen die Anstrengungen der RAG zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen anlässlich der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbau Ende 2018“, so die RAG. Und weiter: „Die RAG hält die mit den Sozialpartnern vereinbarten Regelungen des Regelwerks unverändert für sozial ausgewogen und richtig! Daher hat bzw. wird die RAG gegen die Entscheidungen der ArbG Berufung einlegen, die sich gegen den von der RAG eingeschlagenen Weg richten. Die RAG wird ihre Bemühungen, betriebsbedingte Kündigungen durch einen sozialverträglichen Anpassungsprozess zu vermeiden, weiter fortsetzen." Link zum Artikel: DerWesten

20.05.2013
22.01.2012
24Vest.de vom 22.11.2012

"Bergleute klagen gegen die RAG 2018 ist mit dem Bergbau Schluss. Ab 2013 sollen junge Bergmänner, die nicht in die Anpassung gehen können, auch in bergbaufremde Unternehmen versetzt werden können. Was wird ihnen da zugemutet? Das wissen die Bergleute nicht. Sie verlangen Einsicht in Betriebsvereinbarungen, die die RAG ihnen nach eigenen Worten verwehrt. Nun klagen 20 Bergleute vor den Arbeitsgerichten der Region. Ob vom Bergwerk Auguste Victoria in Marl, vom Bergwerk Prosper Haniel in Bottrop oder Bergwerk West in Kamp-Lintfort: Etliche junge Bergmänner ab dem Geburtsdatum 1.1.1973 fürchten, dass sie in schlechtere Jobs vermittelt werden und für weniger Gehalt. Lehnen sie ab, droht ihnen die Kündigung. Das fürchtet auch der Marler Bergmann Hans A. – seinen richtigen Namen will er lieber nicht in der Zeitung lesen. „Das soll alles freiwillig sein? Lehne ich diese ‚Freiwilligkeit‘ ab, verliere ich doch meinen Kündigungsschutz“, kritisiert der Bergmann. Deshalb wollen mit ihm 20 Betroffene wissen, was ihnen da bei der Vermittlung in andere Jobs überhaupt zugemutet werden soll. „Keiner von uns hat es geschafft, Einsicht in diese Vereinbarungen zu bekommen“, sagt Hans A. Selbst Mitglieder des Betriebsrates nicht, der ja eigentlich diese Vereinbarungen mit ausgehandelt habe, so Hans A. Die RAG habe zwar öffentlich immer gesagt, dass die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Doch praktisch sei den Bergleuten das immer sehr schwer gemacht oder es sei ganz verhindert worden, berichtet der Bergmann." Link zum Artikel: 24Vest.de

22.01.2012
23.09.2012
DerWesten vom 23.09.2012

"Steinkohle-Kumpel klagen vor Arbeitsgerichten gegen die RAG Der Ausstieg aus der Steinkohleförderung bis zum Ende 2018 sorgt schon jetzt für Ärger. Mehrere hundert Kumpel haben Angst, dass sie ins Bergfreie fallen und sind auf Konfrontationskurs mit der RAG gegangen. Der Streit beschäftigt mittlerweile die Arbeitsgerichte in Herne, Wesel und Gelsenkirchen. Bottrop. Im Zuge der Stilllegungen der Zechen können ältere Mitarbeiter über das Anpassungsgeld (APG) in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Wer nach dem 1. Januar 1973 geboren wurde, fällt nicht unter diese Regelung. Für sie regelt der Tarifvertrag zum „sozialverträglichen“ Abbau der Beschäftigten eine Versetzung in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Centrum (MEC) der RAG. Von dort sollen die Bergleute auf neue Stellen vermittelt werden. Einer der Betroffenen ist Kazim Yilmaz, der seinen richtigen Namen nicht nennen will, weil er Druck der RAG fürchtet. „Wir sollen in das MEC wechseln, aber wissen überhaupt nicht, zu welchen Bedingungen“, sagt der Hauer. Und weiter: „Das ist alles intransparent, weil wir und unser Anwalt keine Einsicht in betriebliche Regeln erhalten.“ Zweifel am Kündigungsschutz. Für den Dortmunder Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der neben Yilmaz mehr als 120 Bergleute vertritt, macht eine Einrichtung wie das MEC zwar Sinn, allerdings bestehe die Gefahr, dass die neuen Arbeitsstellen deutlich schlechter bezahlt und nicht dauerhaft seien. Zudem stehe der tarifliche Kündigungsschutz bis zum Jahr 2018 nur auf dem Papier, denn wenn die Bergleute sich weigern sollten, ein von der Arbeitgeberin als zumutbar bezeichnetes Angebot anzunehmen, greift der Kündigungsschutz nicht mehr und es drohen vorzeitig Kündigungen. Um Klarheit zu bekommen, verlangte er vor einigen Monaten Einsicht in die Sozialpläne und weitere Vereinbarungen. Doch diese sei verwehrt worden. Deshalb habe er Klagen eingereicht. Etwa zehn am Arbeitsgericht Herne, aber auch in Wesel und Gelsenkirchen. Zumutbare Arbeitsplätze. Die RAG betont, dass die Regelwerke des Personalabbaus umfassend allen Mitarbeitern vorgestellt worden seien. Der RAG und deren Sozialpartnern sei es in den Verhandlungen darauf angekommen, die bewährte Tradition des deutschen Bergbaus fortzusetzen, in dem der Personalabbau ausschließlich sozialverträglich gestaltet werde. Das unternehmenseigene MEC kümmere sich darum, zumutbare Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, andererseits erwarte man, dass die Mitarbeiter am Vermittlungsprozess mitwirken." Link zum Artikel: DerWesten

23.09.2012