Unternehmen stehen zueinander im Wettbewerb. Hier kommt es fast zwingend zu Spannungsverhältnissen. Das Tätigkeitsfeld im Wettbewerbsrecht umfasst den gesamten Bereich des geistigen Eigentums (Immaterialgüterrecht), also gewerbliche Immaterialgüter und Schutzrechte einschließlich technischer Schutzrechte.
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