Sie hatten einen Verkehrsunfall und Ihnen stellen sich nunmehr viele Fragen:
War es meine Schuld oder ist der andere schuld?
Wer bezahlt die entstandenen Sachschäden und was ist mit Personenschäden?
Wer ermittelt und bestimmt die Höhe des Schadens?
Kann mein PKW repariert werden oder lohnt sich das nicht mehr?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Seien Sie gewiss, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung bemüht ist, die Schadenberechnung gering zu halten und Ihnen Vorgaben darüber macht, was Sie zu tun oder zu lassen haben.
Hierbei ist klar, dass lediglich das wirtschaftliche Interesse des Versicherers im Vordergrund steht und nicht die schnelle Hilfe für den Geschädigten.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch!
Jeder Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren und diesen mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Unfalls zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu ersetzen. Gerne prüfen wir für Sie den Einzelfall. Vermutlich versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung, Ihnen gegenüber vermeintlich berechtigte Kürzungen pauschal in Abzug zu bringen.
Hier stehen wir an Ihrer Seite, ermitteln ggf. unter Heranziehung von Sachverständigen Ihre Ansprüche nach Ihren Interessen und setzen diese gegen die Schadensermittlung der Versicherung durch. Auch die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Sollten nach einem Verkehrsunfall Personenschäden oder häufig vorkommende Verletzungen wie ein „Schleudertrauma“, ein „HWS-Syndrom“ oder eine „Gehirnerschütterung“ vorliegen, steht Ihnen neben der Regulierung der Sachschäden auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Wir haben bisher zahlreiche verkehrsrechtliche Mandate betreut. Schwerpunktmäßig werden die verkehrsrechtlichen Mandate bei uns durch Rechtsanwalt Christoph Meer bearbeitet, der bereits als junger Rechtsanwalt in einer auf das Straßenverkehrsrecht spezialisierten Kanzlei tätig war und dort das anwaltliche Rüstzeug erwarb. Bereits seinerzeit wurde Herr Meer vor allem mit komplizierten Verfahren im Rahmen der Rechtsmittelinstanz betraut. Er ist seit über 14 Jahren tätig und weiß daher, worauf es ankommt. Bei uns erhalten Sie schnelle Hilfe und Beratung nach einem Verkehrsunfall. Auf Wunsch regulieren wir Ihren Verkehrsunfall vollständig von der ersten Kontaktaufnahme bis notfalls zur Zwangsvollstreckung, damit Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Rufen Sie uns an unter 02363 73598-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.