Verfahren gegen Kokerei Bottrop
Tausende Immobilien verlieren bis zu 1/3 an Wert durch Kokerei-Gifte. Nicht der Staub, den man sieht, sondern der, den man nicht sieht, bringt die Gefahr, warnen unsere Gutachter! Die unsichtbaren Kokerei-Stäube sind extrem gefährlich und krebserregend. Als alleinige Verursacherin wurde die Kokerei ermittelt! Bestehende Belastungen werden nicht auf natürliche Weise abgebaut. Das sind die Ergebnisse unserer Gutachten. Jetzt wird es dringend Zeit zu handeln.
Neue Gutachten belegen die wohl alleinige Verursachung der Schadstoffbelastung durch die Kokerei. Dies kann zu Wertminderungen der betroffenen Grundstücke um bis zu 1/3 führen. Wir verhandeln aktuell mit der Kokerei die Ansprüche unserer Mandanten und haben Wertermittlungsgutachter und einen Experten für Kokereitechnik hinzugezogen.
Ziel sollen einvernehmliche Regelungen sein. Wir sind aber notfalls auch bereit, die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.
Auch die Medien haben bereits mehrfach berichtet – hierzu halten wir Sie in unseren News sowie im Bereich der medialen Berichterstattung auf dem Laufenden.
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Großverfahren gegen Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch
Die AGR will am Standort Emscherburch rund 4,6 Mio. Kubikmeter bzw. 5,9 Mio. Tonnen zusätzliche Deponiekapazität der Klassen I, II und III schaffen. Hierzu soll die ZDE im Nordbereich der Deponie erweitert und in anderen Teilbereichen erhöht werden. Dies ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Münster. Hiergegen haben wir beim Oberverwaltungsgericht in Münster am 17.11.2021 Klage erhoben. Darüber hinaus werden zivilrechtliche Abwehr- und Schadenersatzansprüche geprüft und Beweise gesichert.
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Naherholungsgebiet Dillenburg in Datteln
Die Dillenburg ist einer der vorgesehenen „Regionalen Kooperationsstandorte“ für neue Industrie-/Gewerbegebiete in der Metropole Ruhr. Hierbei handelt es sich um eine 63 ha große, augenblicklich landwirtschaftlich genutzte Fläche am westlichen Stadtrand von Datteln an der Grenze zu Oer-Erkenschwick. Die Bürgerinitiative „Naherholungsgebiet Dillenburg“ will mehr. Sie fordert die Stadt in einer Petition auf, dauerhaft zu verhindern, dass die überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche bebaut wird. Um dies zu erreichen, soll das Areal im Flächennutzungsplan als „Fläche für Aufschüttungen“ gestrichen werden.
Unterlassungsklage gegen die Grubenflutungen der RAG Aktiengesellschaft
Ziel der Klage, die beim Landgericht in Bochum eingereicht worden ist, ist es, dass die RAG alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die dazu führen, dass PCB auf das Grundstück unseres Mandanten in Marl Hamm kommt und das PCB in den Trinkwasserkreislauf unseres Mandanten gelangt.
Die RAG plant, das Grubenwasser im Ruhrgebiet auf ca. 600 m NN ansteigen zu lassen. Hierzu sollen die untertägigen Stollen und Schächte geflutet werden. Durch den Anstieg des Grubenwassers und die hiermit verbundene Reduzierung der Pumpen und Austrittsstellen verspricht sich die RAG insbesondere eine Kostenersparnis bei der Wasserhaltung. Aktuell läuft für die geplante Flutung des Bergwerks Auguste Victoria ein Genehmigungsverfahren. Bisher wurde lediglich der Flutung auf bis zu 1.100 m NN zugestimmt. Bezüglich der weiteren Flutung wurden Bedenken der Landesregierung hinsichtlich etwaiger gesundheitlicher Gefahren und Kontaminationen geäußert. Das „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zu Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in Nordrhein-Westfalen“ ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind der Zwischenbericht und der Entwurf eines Endberichtes verfügbar. Hieraus ergibt sich, dass besonders gefährliche Giftmülle, insbesondere PCB, Untertage lagern. Der Mandant, der auch sachverständige Hilfe in Anspruch nahm, hat erhebliche Bedenken, dass die beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen der RAG ausreichend sind, um Gesundheitsgefahren auszuschließen. Es besteht hiernach die Gefahr, dass sich Giftstoffe lösen und in das Oberflächenwasser gelangen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind bereits einige Messungen zur PCB-Belastung durchgeführt worden. Diese sind in dem Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu den Belastungen von Oberflächengewässern und von aktiven Grubenwassereinleitungen mit bergbaubürtigen PCB“ so wie in dem „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in NRW“ nachweislich festgehalten. Die Messungen zeigen, dass z. B. das Grubenwasser des Bergwerks Haus Aden PCB-Belastungen aufweist, die durchgängig und ausnahmslos weit oberhalb des festgestellten Grenzwertes von 20 Mikrogramm pro Kilogramm liegen. Im Rahmen der Messungen wurde ebenfalls festgestellt, dass PCB-Belastungen nicht nur im Grubenwasser, sondern auch bereits im Oberflächenwasser und insbesondere in der Lippe zu finden sind.
Aufgrund der dramatischen Umweltbelastungen, die eintreten würden, wenn die Befürchtungen des Mandanten einträten, hat die Kanzlei zugesagt, die unserem Mandanten begleitendenden Interessengemeinschaften pro bono zu unterstützen.
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