Mietrecht
Wir beraten und vertreten Sie gern, als Mieter und als Vermieter, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht.
Zu den Schwerpunkten des Mietrechts gehören folgende Rechtsangelegenheiten:
- Mietvertragsgestaltung
- Mietinkasso: ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Kautionszahlungen
- Kündigungen/fristlose Kündigung/ordentliche Kündigung
- Eigenbedarfskündigung
- Räumungsklagen / Zwangsräumungen
- Mängelrechte/Schadensersatzforderungen
- Schönheitsreparaturen
- Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen/Mietminderungen/Kaution
- Untervermietungen
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Beziehungen von Wohnungseigentümern miteinander und gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verwaltungen.
Hier vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer;
- Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander;
- Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern;
- Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen Wohnungseigentümer richten
- Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.
Gerne können Sie uns aber auch bei allen anderen mietrechtlichen Fragen kontaktieren.
Rufen Sie uns an unter 02363 73598-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.