Wir beraten und vertreten auch Arbeitnehmer aller Berufsgruppen (leitende Angestellte,  Führungskräfte, Angestellte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte, gewerbliche Arbeitnehmer) im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Organvertreter wie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bereits bei der Vertragsgestaltung bzw. prüfen Ihre Arbeits- oder Dienstverträge, begleiten Sie im bestehenden Vertragsverhältnis und unterstützen Sie konsequent im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Viele Arbeitnehmer wenden sich an uns, weil wir für das Verhandeln guter Lösungen, vor allem besonders hoher Abfindungen, bekannt sind. Über alle Bundesländer hinweg sind wir deutschlandweit tätig. Die meisten Mandate betreuen wir aber in Nordrhein-Westfalen. 

Bei Kündigungen bieten wir kurzfristige Sofort-Hilfe. Gerade wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden will, darf der Arbeitnehmer keine vorschnelle Entscheidung treffen und seine Existenzgrundlage – sein Arbeitsverhältnis – leichtfertig aufgeben. Aufgrund kurzer gesetzlicher Handlungsfristen bleibt aber häufig nicht viel Zeit. Daher ist kompetenter Rat unerlässlich. Nur so können Ihre Bedürfnisse und Interessen vertreten und nicht zuletzt das für Sie bestehende Risiko analysiert werden. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen dann eine Strategie, die Ihrem persönlichen Interesse, z. B. eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen oder die konfliktärmste Variante bei einem Weiterbeschäftigungswunsch, gerecht wird.

Wir vertreten Arbeitnehmer auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Auch hier haben wir vertiefte Kenntnisse erworben und viele Gerichtsprozesse, wenn es sein musste bis zum Bundessozialgericht, erfolgreich geführt.

Besondere mediale Aufmerksamkeit erreichten die von Rechtsanwalt Kuhlmann geführten Verfahren aus dem Bereich des Steinkohlenbergbaus, vgl. hierzu:  Bergbauarbeitsrecht

Von verschiedenen Medien wird er oft als Experte zu generellen arbeitsrechtlichen Themen, kürzlich zu der Thematik „Digitale Gerichtsverhandlung“ oder zu Spezialfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, herangezogen. Näheres hierzu finden Sie auf unserer Seite „mediale Präsenz.
 

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