Jetzt hat auch die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, entschieden. Die betriebsbedingten Kündigungen der RAG wurden für unwirksam erklärt!
In allen von uns geführten Verfahren hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen bereits erstinstanzlich so entschieden. Diesbezüglich sind rund 150 weitere Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm anhängig, die in den nächsten Monaten entschieden werden. Das wegweisende Urteil aus Düsseldorf deckt sich im Ergebnis auch mit unserer Auffassung und dem zusätzlich beauftragten Rechtsgutachten des Prof. Dr. Gregor Thüsing.
Die Bergleute werden nicht aufgeben und die RAG kann sich auf zahlreiche weitere Klagen, mit denen die zu zahlenden Löhne geltend gemacht werden, einstellen. Wir freuen uns, dass zumindest die Gerichte den Grundsatz, dass kein Bergmann ins Bergfreie fällt, ernst nehmen und damit für Gerechtigkeit gesorgt werden wird. RAG und IG BCE machen lieber für sich Geschäfte, anstatt ihre Versprechen zu halten!