Wegen der Stilllegung des Deutschen Steinkohlenbergbaus wurden rund 140 Kumpel der Zeche Prosper-Haniel von der RAG betriebsbedingt gekündigt. Dabei sollte „kein Bergmann ins Bergfreie fallen“.
Hiergegen wehrten sich die Kumpel mit Kündigungsschutzklagen und protestierten mehrfach, worüber die Medien häufig berichteten. Unsere Kanzlei organisierte nach persönlichen Gesprächen von Rechtsanwalt Kuhlmann mit Arbeitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eine Jobbörse. Nahezu alle Gerichtsverfahren wurden von unserer Kanzlei geführt. Die RAG argumentierte, es hätte Vermittlungsbemühungen gegeben und es gäbe keine freien Arbeitsplätze. Die Bergleute rügten, dass keine adäquaten Jobs angeboten worden seien und zahlreiche ältere Arbeitnehmer in andere Betriebe – Wasserhaltung und Ewigkeitsarbeiten – verlegt worden seien, sie aber nicht. Eine soziale Auswahl nach den gesetzlichen Kriterien fand nicht statt. Die Kündigung der Bergleute war nicht rechtens. Das sahen auch die Gerichte so. Alle von unserer Kanzlei geführten Verfahren gingen zugunsten der Bergleute aus. Alle Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Die Landesarbeitsgerichte bestätigten die ersten Instanzen reihenweise. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Hiergegen legte die RAG Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein. Die Anwälte der RAG haben mit uns fortlaufend verhandelt.
Kurz vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kam es dann endlich, nach langen zähen Verhandlungen, zum großen Durchbruch. Die RAG konnte belegen, dass sie für alle Gekündigten keine Jobs mehr hat, hat sich aber verpflichtet, die Abfindungen deutlich zu erhöhen. Die Angebote der RAG führten dazu, dass – von ganz wenigen Sonderfällen abgesehen – alle Mandanten vergleichsbereit waren. Uns freut es außerordentlich, dass am Ende, nach zahlreichen Protestaktionen und politischem Wirbel die Parteien zusammenfanden und eine sozialverträgliche Lösung gefunden worden ist, die alle zufriedenstellt. Über die genaue Höhe der Abfindungen wollen unsere Mandanten nicht öffentlich sprechen, sie sind aber begeistert davon, dass nach unermüdlichen juristischen Eskalationen eine gute Lösung zustande kam.
Unsere Mandanten sehen das Versprechen, dass kein Bergman ins Bergfreie fallen darf, jetzt als erfüllt an und können, finanziell abgesichert, in die Zukunft blicken. Trotzdem werden sie sich aber gerne an die gute alte Zeit von Untertage erinnern.
Das Video unten zeigt die Entwicklung des Rechtsstreits und schließt mit der Verlesung der aktuellen Pressemitteilung bezüglich des Abschlusses der Streitigkeiten ab.